Ihre Baufinanzierung - Jetzt schnell handeln!
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Da etwa 80 % aller zwischen November 2002 und 2010 abgeschlossenen Baufinanzierungsverträge eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung enthalten, können diese Verträge immer noch widerrufen werden. Dabei ist aber nun Eile geboten. Da der Bundestag am 18. Februar 2016 beschlossen hat, das ewige Widerrufsrecht für diese Verträge auslaufen zu lassen, ist ein Widerruf nur noch bis zum 21. Juni 2016 möglich.
Vorteile des Widerrufs: Sie können Ihr Darlehen vorzeitig beenden. Eine Vorfälligkeitsentschädigung fällt nicht an. Sollten Sie eine solche schon gezahlt haben, kann diese eventuell zurückgefordert werden. Sie können ein neues Darlehen aufnehmen und so von den aktuellen niedrigen Zinsen profitieren.
Doch auch wenn die Widerrufsbelehrung nicht fehlerhaft ist, sind Sie nicht dauerhaft an den Vertrag gebunden, selbst wenn Sie 15 oder 20 Jahre Zinsbindung vereinbart haben. Nach zehn Jahren Laufzeit können Sie Ihre Baufinanzierung kündigen, ohne dass die Banken eine Entschädigung verlangen dürfen.
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