Innenfinanzierung – Bedeutung des Betriebsausgabenabzugs der pauschaldotierten Unterstützungskasse für die Liquidität

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1. Pauschaldotierte Unterstützungskasse als Steuersparmodell?

Häufig wird die pauschaldotierte Unterstützungskasse als Steuersparmodell dargestellt.
Die pauschaldotierte Unterstützungskasse ist jedoch kein Steuersparmodell und auch kein Steuertrick. Sie ist ein betriebswirtschaftliches Modell und ein Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung, der ohne Versicherungen auskommt und bei dem die Liquidität im Unternehmen bleibt. Statt einem Abfluss von Beiträgen für betriebliche Altersversorgung an eine Versicherung, bei der regelmäßig nicht einmal mehr der Rückfluss der eingezahlten Beiträge garantiert ist, bleibt die Liquidität - bei vollem Insolvenzschutz für die Mitarbeiter- im Unternehmen.
Die Unterstützungskasse hat dadurch die Wirkung einer betriebseigenen Bank (siehe meinen Rechtstipp: https://www.anwalt.de/rechtstipps/die-unternehmenseigene-bank-mit-dem-mitarbeitersparbuch_186198.html)

Während Berater der pauschaldotierten Unterstützungskasse diese gerne als eine Art Steuersparmodell darstellen, sehen Vertreter der Versicherungswirtschaft den Nachteil gerade im Betriebsausgabenabzug. Häufig wird von einem beschränkten oder limitierten Betriebsausgabenabzug gesprochen, der nur 20 % der Zusage umfasst. Dies ist genauso falsch wie die andere Ansicht. Alles, was der Arbeitnehmer erhält, ist letztlich Betriebsausgabe. Teilweise nennt es sich Dotierung, teilweise Zins, teilweise Nachdotierung. Ausführlich dazu verweise ich auf meinen Rechtstipp 20 % oder 100 % Betriebsausgabe: https://www.anwalt.de/rechtstipps/20-oder-100-betriebsausgabenabzug-bei-der-pauschaldotierten-unterstuetzungskasse_182701.html

2. Steuereffekte bei der Entgeltumwandlung

Bei einer Entgeltumwandlung ist der Steuereffekt nur gering und kann in einzelnen Jahren, je nach Kollektiv, sowohl in die eine oder andere Richtung tendieren.
Die Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers führt zu einem Ertrag beim Unternehmen, da schließlich weniger Lohn oder Gehalt bezahlt werden muss. Die Aufwendungen an die Unterstützungskasse stellen einen Aufwand dar in Form von Dotierungen und Zinsen.
Ertrag und Aufwand stehen sich in ähnlicher Größenordnung gegenüber und neutralisieren sich weitgehend. Ein nennenswerter Steuereffekt und ein Liquiditätsgewinn aus dem Steuereffekt ist hier nicht gegeben.

Allerdings ist die Liquiditätswirkung gewaltig. Verzichtet der Arbeitnehmer monatlich auf 100 € Gehalt, bleiben diese 100 € zzgl. des Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung im Unternehmen. Monat für Monat und Mitarbeiter für Mitarbeiter baut sich hier sehr viel langfristige Liquidität auf, die erst absolut kalkulierbar und planbar zum 67. Lebensjahr des Arbeitnehmers an diesen abfließt, soweit er sich meldet und diese geltend macht, da es sich bei der Auszahlung um eine Holschuld handelt, die der Unternehmer nicht von sich aus erbringen muss.

3. Steuereffekt und Liquidität aus den Steuereffekten bei arbeitgeberfinanzierten Systemen


Bei arbeitgeberfinanzierten Systemen oder auch beim arbeitgeberfinanzierten Anteil bei mischfinanzierten Systemen sieht dies ganz anders aus.
Hier fließ ebenfalls keine Liquidität ab. Durch den sich über die Zeit aufbauenden Aufwand in Form einer liquiditätsneutralen Dotierung ergibt sich allerdings ein Effekt ähnlich wie bei Rückstellungen. Es fließt keine Liquidität ab, dennoch entsteht ein steuerlicher Aufwand und damit eine Steuerersparnis und somit ein Liquiditätsgewinn durch den Steuereffekt. Allerdings ist wegen Art. 28 EGHGB keine Rückstellung zu bilden

Scheidet der Mitarbeiter innerhalb von 3 Jahren aus, bleibt dieser Steuereffekt konserviert und muss - anders als bei Rückstellungsauflösungen - nicht an das Finanzamt zurückgeführt werden.

Der Liquiditätseffekt ist hier absolut interessant und durch die Eigenart des Systems beim Ausscheiden von Mitarbeitern ist ein arbeitgeberfinanziertes Model auch bei Unternehmen mit hoher Fluktuation oder niedriger Vergütungsstruktur interessant.
Siehe hierzu meine Rechtstipps:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/pauschaldotierte-unterstuetzungskasse-in-unternehmen-mit-hoher-fluktuation_182526.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/betriebliche-altersvorsorge-in-unternehmen-mit-niedrigem-verguetungsniveau_183119.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/zielsetzung-und-motivation-in-der-betrieblichen-altersversorgung_182826.html


4. Sondermodelle bAV bzw. Betriebsrente zum Nulltarif

Auch Modelle wie bAV zum Nulltarif, bei der eine Nettolohneinbuße aufgrund Umwandlung durch einen Nettolohnbaustein im Rahmen der Entgeltoptimierung ausgeglichen wird, führen zu erheblicher Liquidität und zu einer aus Arbeitgebersicht sehr günstigen und effektiven Verbesserung der Vergütungsstruktur.

5. Umfang des Liquiditätsgewinns und Liquiditätsaufbau im Zeitablauf

Wer für sich selbst unter Zugrundelegung eines gewünschten Modells, geschätzter Umwandlung, zugesagtem Zins und Arbeitgeberzuschuss die Liquiditätsentwicklung im Zeitablauf ermitteln und anschaulich darstellen möchte, dem empfehle ich den Liquiditätsrechner auf der Seite des Bundesverbands pauschaldotierte Unterstützungskassen e.V. Jeder kann sich dort die Auswirkungen auf sein Unternehmen selbst veranschaulichen und ermitteln.

Gerne stehe ich Ihnen auch in einem unverbindlichen Erstgespräch zu Ihren Fragen zur Verfügung und begleite Sie bei der Einführung und Umsetzung eines derartigen Systems sowie bei der Überprüfung auf seine Geeignetheit für Ihr Unternehmen und Ihre Situation.

Weiterführende Rechtstipps:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/die-pauschaldotierte-unterstuetzungskasse-ein-derzeit-wieder-stark-nachgefragter-durchfuehrungsweg_180957.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/entscheidungshilfen-fuer-eine-pauschaldotierte-unterstuetzungskasse-oder-versicherungsfoermige-loesung_181095.html


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Foto(s): AUTHENT

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