Insolvenzgericht ordnet vorläufiges Vollstreckungsverbot bei UDI Energie Festzins III, IV und VII an!

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Wie bereits vor wenigen Wochen befürchtet, stehen nun vermutlich weitere UDI-Gesellschaften unmittelbar vor dem Aus.

Mit Beschluss zum 21. Mai 2021 hat das Insolvenzgericht Leipzig die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen folgender UDI-Fonds verfügt:

  • UDI Energie FESTZINS III GmbH & Co. KG
  • UDI Energie FESTZINS IV GmbH & Co. KG
  • UDI Energie FESTZINS VII GmbH & Co. KG
  • UDI Energie Mix FESTZINS GmbH & Co. KG

Hinsichtlich des UDI Energie Festzins III und VII war dies nach der Rückabwicklungsanordnung der BaFin zu erwarten. Wir hatten hierzu bereits berichtet.

Nicht zu erwarten und in höchstem Maße irritierend ist indes, dass Herr Rainer Langnickel, Geschäftsführer der genannten UDI-Gesellschaften, offensichtlich auch für den UDI Energie Festzins IV einen Insolvenzantrag gestellt hat. Zur Erinnerung, die von Herrn Langnickel geführte Gesellschaft U 20 Prevent GmbH hatte allen Anlegern auch dieser Gesellschaft ein „Angebot“ unterbreitet, nach dem die Anleger einen Großteil Ihrer Forderung auf eben diese Gesellschaft übertragen sollten, um eine Insolvenz zu vermeiden.

Wir hatten in unserem Rechtstipp vom 03.05.2021 von der Annahme dieses Angebots abgeraten, da es zu massiven Rechtsverlusten führt. Nunmehr hat Herr Langnickel offensichtlich, ohne die Frist zur Annahme des Angebots abzuwarten, Insolvenzantrag gestellt.

Uns ist nicht bekannt, dass auch in dieser Gesellschaft eine Abwicklungsanordnung der BaFin angeordnet wurde, die ein derartiges Vorgehen erklären würde. Es drängt sich die Frage auf, warum in dieser Gesellschaft ein Antrag gestellt worden ist, ohne zumindest die von den Anlegern gesetzte Frist abzuwarten. Dieser Fakt stellt die Absichten der Geschäftsführung der UDI-Gesellschaften, eine Insolvenz vermeiden zu wollen, in Frage.

Gerne erläutern wir Ihnen, was Sie als betroffener Anleger nun tun können.

Als Ansprechpartnerin für Ihr weiteres Vorgehen steht Ihnen gerne Rechtsanwältin Dr. Susanne Schmidt-Morsbach, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht, und Rechtsanwalt Artem Zykov für weitere Fragen zur Verfügung.

Die Fachanwälte der Kanzlei Schirp & Partner aus Berlin verfügen aufgrund langjähriger Praxis seit mehr als 25 Jahren über eine umfassende Expertise im Bank- und Kapitalmarktrecht.



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