Ist man nach Erhalt einer Kündigung an die Erklärung, keine Klage erheben zu wollen, immer gebunden?

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Arbeitgeber haben nach Ausspruch einer Kündigung ein erhebliches Interesse daran, möglichst schnell Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Kündigung das Arbeitsverhältnis auch wirklich beendet hat. Vor Ablauf von drei Wochen ist dies regelmäßig unklar. So lange hat der Arbeitnehmer Zeit, um eine Kündigungsschutzklage zu erheben und die Frage der Unwirksamkeit der Kündigung klären zu lassen.

Ist die Kündigung unwirksam, beendet sie das Arbeitsverhältnis nicht. Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer nach Beendigung des Prozesses nicht nur weiterbeschäftigen. Er muss auch für die gesamte Prozessdauer einschließlich des Zeitraums nach Ablauf der Kündigungsfrist das Gehalt zahlen, obwohl der Arbeitnehmer – wie dies regelmäßig der Fall ist – nicht gearbeitet hat. Dieses finanziell meist erhebliche Risiko wird oftmals durch die Bereitschaft zur Zahlung einer Abfindung durch den Arbeitgeber begrenzt.

Auch dies kostet jedoch Geld. Ein Arbeitgeber legte daher dem Arbeitnehmer nach Ausspruch der Kündigung eine Vereinbarung vor. Hierin erklärte der Arbeitnehmer, dass er das Arbeitsverhältnis als beendet ansehe und auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage verzichte. Im Gegenzug erklärte sich der Arbeitgeber dazu bereit, dem Arbeitnehmer ein Zeugnis mit guter Leistungs- und Führungsbeurteilung zu erteilen.

Der Arbeitnehmer überlegte es sich nach Unterzeichnung der Vereinbarung anders. Er erhob trotz des Klageverzichts innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht. Hiermit hatte er erst vor dem Bundesarbeitsgericht Erfolg. Dieses hat in seiner Entscheidung vom 24.09.2015 (Az.: 2 AZR 347/14) erklärt, der Klageverzicht sei unwirksam, da er den Arbeitnehmer unangemessen benachteilige. Die Kündigung erklärte das Bundesarbeitsgericht darüber hinaus für unwirksam. Der Versuch des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer ohne ein lästiges Verfahren und das damit verbundene Kostenrisiko loszuwerden, war daher gescheitert. 


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