Klage abgewehrt! Kein Anspruch auf Rückzahlung von Ausschüttungen beim HCI Hollandfonds XIV

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Gute Argumente und Hartnäckigkeit zahlen sich aus. In einem Verfahren vor dem Landgericht Verden konnten wir einen Erfolg für unseren Mandanten erzielen und die Klage der Waarde Verwaltungsgesellschaft auf Rückzahlung von Ausschüttungen beim HCI Hanseatische Immobilienfonds Holland XIV in der ersten Instanz erfolgreich abwehren. Das Landgericht Verden bestätigt mit Urteil vom Januar 2021, dass der Anspruch bereits verjährt ist.


Um was ging es in dem Fall?

Der von unserer Kanzlei anwaltlich vertretene Beklagte hatte sich im Jahr 2000 mittelbar über eine Treuhandgesellschaft mit 200.000,- DM an der Hanseatische Immobilienfonds Holland XIV GmbH & Co. KG, einem geschlossenen Immobilienfonds, beteiligt. Die Fondgesellschaft investierte die Anlegergelder in vier in Holland gelegene Immobilienprojekte. An unseren Mandanten wurden in den ersten Jahren der Beteiligung insgesamt über 36.000,- € ausgeschüttet. Ab dem Jahre 2005 verschlechterte sich die finanzielle Lage der Fondgesellschaft. Seit 2006 erfolgten keine Ausschüttungen mehr. Vier Jahre später begann der Fonds damit, die Fondsimmobilien zu verkaufen. 


Fondsgesellschaft in der Krise - Anleger sollen Ausschüttungen zurückzahlen

Im Jahr 2015 war lediglich noch eine Fondsimmobilie im Bestand der Fondsgesellschaft und es drohte die Insolvenz des Fonds, weil das Darlehen der Bank, die die Fondsimmobilien finanziert hatte, mit den vorhandenen Mitteln nicht mehr zurückgezahlt werden konnte. Die Anleger wurden zur freiwilligen Wiedereinlage der erhaltenen Ausschüttungen aufgefordert. Unser Mandant kam dieser Aufforderung nicht nach und wartete erst einmal ab. Erst vier Jahre später wurde unser Mandant dann unter Fristsetzung zur Rückzahlung aller seit Beginn der Beteiligung erhaltenen Ausschüttungen in Höhe von über 36.000,- € aufgefordert und Klage angedroht. Daraufhin wandte sich unser Mandant an uns. Wir haben die Sach- und Rechtslage eingehend geprüft, viele zusätzliche Recherchen zu den ganzen Geschehnissen durchgeführt, Bilanzen, Geschäftsberichte, Verträge, Immobilienbewertungen und Mitteilungen des Fonds und der Treuhänderin analysiert und sind zu dem Schluss gekommen, dass der geltend gemachte Anspruch längst verjährt ist. Deshalb haben wir unserem Mandanten geraten, die Forderung nicht zu bezahlen.


Landgericht Verden gibt dem Anleger im vollen Umfang Recht

In dem darauffolgenden Klageverfahren gab das Landgericht Verden uns nun Recht und hat die Klage wegen Verjährung vollständig als unbegründet abgewiesen. Wir sind sehr zufrieden mit dem Urteil, weil es in allen Punkten unserer Argumentation gefolgt ist. Die Waarde Verwaltungsgesellschaft muss zudem sämtliche Kosten des Rechtsstreits tragen. Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, wir sind aber sicher, dass das sehr gut begründete Urteil auch einer etwaigen Berufung standhalten wird. Unser Mandant freut sich, dass er den Gerichtsprozess nicht gescheut hat und im Ergebnis die erhaltenen über 36.000,- € an Ausschüttungen nun nicht zurückzahlen muss. 


Zahlungsaufforderung sollte von erfahrenen Anwälten geprüft werden

Wir haben in unserer Praxis immer wieder Fälle, in denen sich Anleger an Immobilienfonds beteiligt haben. Anfangs liefen die Fonds planmäßig und es wurden Ausschüttungen gezahlt. Nach einigen Jahren geraten die Fonds in die Krise und die Anleger werden aufgefordert, die erhaltenen Ausschüttungen zurückzuzahlen, weil die Auszahlungen nicht durch Gewinne gedeckt gewesen seien. Häufig wird dabei auf die Vorschrift des § 172 Absatz 4 HGB verwiesen. Viele Anleger wissen nicht, dass ein solcher Anspruch der Verjährung unterliegt und unter bestimmten Voraussetzungen der Anspruch verjährt und damit nicht mehr durchsetzbar ist. Darum raten wir allen Anlegern, nicht gleich einzuknicken, wenn sie eine solche Zahlungsaufforderung erhalten, sondern den Fall so schnell wie möglich anwaltlich prüfen zu lassen. Wir haben in den letzten Jahren zahlreiche Mandanten in solchen Fällen anwaltlich vertreten.



Sind Sie selbst Anleger und haben eine Zahlungsaufforderung erhalten? Wir verfügen über viel Erfahrung in diesen Fällen. Gerne prüfen wir Ihren Fall und geben Ihnen Auskunft zu Ihren Rechten und Möglichkeiten. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme. 




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