Kommando zurück – Verkehrsminister Andreas Scheuer will StVO-Novelle wieder entschärfen

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Die StVO-Novelle

Seit dem 28.04.2020 ist sie nun in Kraft – die StVO-Novelle. Mit ihren erheblich verschärften Strafen soll sie Rasern Einhalt gebieten. So droht bereits bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h innerorts und 26 km/h außerorts ein einmonatiges Fahrverbot.

Heute hü, morgen hott

Und noch bevor die Novelle ihre „raserhemmende“ Wirkung überhaupt entfalten konnte, will Verkehrsminister Andreas Scheuer die Strafen nun wieder abmildern. Betroffen von den geplanten Änderungen soll vor allem das oben genannte einmonatige Fahrverbot sein. Nach Ansicht des Bundesverkehrsministeriums sei diese Sanktion unverhältnismäßig

Hintergrund dieses Hin und Hers ist, dass die ursprüngliche Vorlage der neuen StVO vom Bundesrat an mehreren Stellen verschärft wurde. Zu diesen Veränderungen gehören auch die strengeren Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen. Der Verkehrsminister hatte dann die Wahl, ob er die verschärften Regelungen akzeptiert und die Verordnung trotzdem verabschiedet wird oder ob er sie stattdessen gänzlich zurückzieht. 

Kritik an der Novelle vonseiten der Politik und der Autofahrer

Doch bereits kurz nach Inkrafttreten der StVO-Novelle hagelte es Kritik. So bezeichnete der Verkehrspräsident des ADAC die Sanktionen für Geschwindigkeitsüberschreitungen als unverhältnismäßig hart. Kritik gab es auch von der FDP-Fraktion, die die schärferen Sanktionen als „echte Führerscheinfalle“ bezeichnete. Und auch die Autofahrer sind von den neuen Regelungen alles andere als begeistert. Die Petition „Führerschein-Falle der StVO-Novelle rückgängig machen“ wurde von mehr als 150.000 Autofahrern unterschrieben. 

++++++Update++++++

Die in der StVO-Novelle neu geregelten Fahrverbote sind aufgrund eines Formfehlers im Gesetzestext unwirksam. 

Nun wird von vielen Seiten die Ansicht vertreten, die gesamte StVO-Reform sei aufgrund des Formfehlers nichtig. Diese Auffassung vertritt unter anderem auch das Bundesverkehrsministerium.

Was das genau für Sie bedeutet und was Sie beachten sollten, wenn Sie nach der StVO-Reform einen Bußgeldbescheid erhalten haben, erfahren Sie hier: https://www.anwalt.de/rechtstipps/paukenschlag-die-neufassung-der-stvo-ist-offenbar-unwirksam_169459.html

Foto(s): Adobe Stock

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