Kosten des Seniorenheims bei Krankheit auch ohne Pflege steuerlich absetzbar
- 1 Minute Lesezeit
Nach dem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 13. Oktober 2010 ist es nicht mehr Voraussetzung, dass besondere Pflegekosten entstehen. Auch der Besitz eines Schwerbehindertenausweises und die Erteilung des Merkzeichens „H" oder „Bl" ist keine Voraussetzung mehr für die Anerkennung der Kosten des Aufenthalts im Seniorenstift als außergewöhnliche Belastung im Sinne des Einkommenssteuerrechts.
(Bundesfinanzhof, Urteil vom 13.10.2010, Aktz. VI R 38/09)
Meine Kanzlei steht Ihnen für Fragen rund ums Seniorenrecht gern zur Verfügung.
Artikel teilen: