Kryptowährungen und Steuerfahndung - Was der Besuch des Finanzministers zeigt #bitcoin #ethereum #finanzamt

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Jüngst hat die Finanzverwaltung auf Ihrer Webseite über den Besuch des Finanzaministers von NRW Dr. Marcus Optendrenk bei der Steuerfahndung in Bielefeld berichtet.

Dabei wurden bedeutende Entwicklungen in der Bekämpfung von Steuerstraftaten diskutiert, insbesondere im Zusammenhang mit Kryptowährungen und dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Der Minister wurde über ein Großverfahren informiert, bei dem durch internationale Kooperation und die Nutzung umfassender Datenauswertungen erhebliche Umsatzsteuerbetrügereien aufgedeckt wurden. Die Steuerfahndung nutzt fortschrittliche Technologien und erhält Unterstützung durch ein neu zu gründendes Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (LBF NRW), das die Steuerfahndungseffizienz weiter steigern soll.

Ein zentraler Aspekt der Besprechungen war daneben aber insbesondere der Umgang mit Daten aus Kryptowährungstransaktionen, die über Plattformen (wie Bitcoin.de) gesammelt wurden.

Erste Auswertungen von Transaktionen im Wert von über 1,3 Milliarden Euro zeigen, dass hier ein erheblicher Fokus auf die korrekte Versteuerung von Spekulationsgewinnen gelegt wird. Die Auswertung einer solchen Datenmenge erfordert großen Einsatz, doch die ersten Ergebnisse zeigen: Er lohnt sich“, betont der kommissarische Leiter des Steuerfahndungsamts, Dr. Ulrich Koch. 

Der Finanzminister Dr. Optendrenk bekräftigt: „Virtuelle Währungen werden in Zukunft ein wichtiges Feld für die Steuerfahndung sein. Wir werden prüfen, wie wir die Ermittlungen weiter stärken. Allen muss klar sein, dass die Steuer gezahlt werden muss – egal, ob Gewinne in der analogen oder der digitalen Welt gemacht wurden.“

Fazit:

Angesichts der fortschreitenden Intensivierung der Ermittlungen und des verbesserten technologischen Einsatzes in der Steuerfahndung wird deutlich, dass die Luft für diejenigen, die ihre Verpflichtungen gegenüber dem Finanzamt bisher nicht vollumfänglich erfüllt haben, dünner wird. 

Personen, die in Kryptowährungen investieren und steuerpflichtige Gewinne bislang nicht gegenüber dem Finanzamt erklärt haben, sollten proaktiv handeln, indem sie einen auf Kryptowährungen spezialisierten Steuerberater oder Rechtsanwalt konsultieren. Dieser kann bei der Klärung relevanter Sachverhalte helfen sowie dem weiteren Vorgehen (wie z.B. der Abgabe einer Selbstanzeige nach § 371 Abgabenordnung) helfen. 

In der Praxis ist festzustellen, dass die Finanzämter bei nicht erklärten Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften mit Kryptowährungen mittlerweile die Fälle standardmäßig an die Strafsachenstellen melden und abgegeben. Ferner ist davon auszugehen, dass Auskunftsersuchen an weitere inländische als auch ausländische Kryptobörsen in Zukunft zunehmen werden. 
 

Nehmen Sie Ihre steuerlichen Herausforderungen nicht allein in Angriff! Mit meiner langjährigen Erfahrung in der Finanzverwaltung als Finanzbeamter und Sachgebietsleiter im Strafsachenfinanzamt sowie als ehemaliger Polizeibeamter verfüge ich über das notwendige Know-how, um Sie insbesondere in Betriebsprüfungsfällen und bei Auseinandersetzungen mit der Steuerfahndung effektiv zu unterstützen.

von Rechtsanwalt Martin Figatowski, LL.M. (Tax) 


Herr Figatowski ist Rechtsanwalt und Partner bei GTK Rechtsanwälte Klein Figatowski Todtenhöfer PartmbB. 

Zu den Tätigkeitschwerpunkten gehört neben dem Strafrecht und Steuerstrafrecht auch das Cyberstrafrecht sowie die Unterstützung im Bereich Incident Response und IT-Forensik. Ein weiterer Schwerpunkt ist das Recht der Künstliche Intelligenz und das Datenschutzrecht.

Unsere Kanzleiwebseite finden Sie unter www.gtkr.de. Sie erreichen Herrn RA Figatowski unter bonn@gtkr.de . Die Texte und Bilder sind mit Hilfe von GPT4 erstellt.

Foto(s): Martin Figatowski, DAllE3

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