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Kündigung Sparvertrag: Sparkasse scheitert vor LG Stendal

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In zweiter Instanz scheiterte die Kreissparkasse Stendal mit der Kündigung eines Sparvertrags vor dem Landgericht Stendal. In seinem Urteil befand das Gericht, dass der Prämiensparvertrag des Klägers nicht durch die Kündigung seitens der Sparkasse wirksam beendet wurde, sondern weiterhin fortbestehe. Des Weiteren ließ das Gericht keine Revision zum Bundesgerichtshof zu.

Anfang Dezember 2016 hatte die Kreissparkasse Stendal versucht, den Prämiensparvertrag eines Kunden zu kündigen. Das Landgericht Stendal entschied nun, dass der für 99 Jahre geschlossene Vertrag ungekündigt fortbestehe (Az. 22 S 104/18).

Alte Sparverträge sind meistens noch sehr gut verzinst und stellen in Zeiten der Negativzinsen für Banken eine große Belastung dar. Um einen solchen Sparvertrag und dessen Kündigung durch die Kreissparkasse ging es in dem Prozess, der vor dem LG Stendal verhandelt wurde.

99 Jahre Laufzeit

Der betreffende Sparvertrag wurde damals vom Vater auf den Sohn, den Kläger in diesem Fall, umgeschrieben. Im Zuge dessen wurde von der Kreissparkasse Stendal im Vertrag eine Laufzeit von 1188 Monaten (99 Jahren) angegeben. Diese 1188 Monate wurden in einer 99-jährigen Prämienstaffel als Anlage zum Sparvertrag ausgewiesen. Dabei sollte die höchste Prämie ausdrücklich ab dem 15. bis zum 99. Sparjahr ausgezahlt werden.

Bereits im Laufe der mündlichen Verhandlung hatte sich das Landgericht Stendal dahingehend geäußert, dass die vertraglich vereinbarte Laufzeit einzuhalten sei und der Vertrag nicht vorzeitig kündbar wäre. In ihrem Urteil verwiesen die Richter auf einen Beschluss des Bundesgerichtshofes, laut dem langfristige Sparverträge erst dann gekündigt werden dürfen, wenn die vertraglich vereinbarten Höchstprämien ausgezahlt wurden.

Der Beschluss des Bundesgerichtshofes

In dem vor dem BGH verhandelten Fall (Az. XI ZR 345/18) ging es jedoch um einen etwas anders aufgebauten Prämiensparvertrag. Der Vertrag sah nämlich vor, dass die höchste Prämie erstmals nach 15 Jahren erreicht werden könnte. Dabei war jedoch nicht festgelegt, dass die Prämien in den Folgejahren in der gleichen Höhe ausfallen würden. In dem vor dem Landgericht Stendal verhandelten Fall war die Höchstprämie jedoch bis zum 99. Jahr zugesichert, weshalb eine Kündigung nach erstmaliger Zahlung des höchsten Zinssatzes nicht rechtmäßig sei, so das Gericht.

Sparkassen kündigen zurzeit vermehrt Altverträge. In der Regel sind die betreffenden Prämiensparverträge als klassische Vorsorgeverträge ausgelegt. Betroffen sind mitunter auch Sparverträge, in denen eine längere Prämienstaffel explizit vereinbart wurde. Häufig sehen diese Verträge vor, dass die maximale Prämie ab dem 15. Sparjahr bis zum 20., 25., mitunter sogar bis zum 99. Sparjahr gezahlt wird.

Nach Auffassung der Anwaltskanzlei Lenné fallen diese Prämiensparverträge damit nicht unter das Urteil des Bundesgerichtshofes, sodass die Kündigung zu Unrecht erfolgt wäre. Die Entscheidung des LG Stendal bestätigt diese Rechtsauffassung. Bankkunden mit solchen Sparverträgen, die vor Ablauf der vereinbarten Sparjahre eine Kündigung von der Sparkasse erhalten haben, steht unsere Kanzlei daher gerne zur Seite. Vereinbaren Sie einfach einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch, um sich von uns beraten zu lassen.


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