Kündigungsschutzklage – lohnt sich das Verfahren?

  • 1 Minuten Lesezeit

Kündigungsschutzklage – lohnt sich die?

Eine Kündigung kann für jeden Arbeitnehmer und jede Arbeitnehmerin ein Schock sein, aber es ist wichtig zu wissen, dass Sie in vielen Fällen rechtliche Schritte unternehmen können, um Ihre Rechte zu schützen. Eine der wirksamsten Maßnahmen ist die Einreichung einer Kündigungsschutzklage – auch wenn Sie gar nicht beabsichtigen, wieder bei Ihrem alten Arbeitgeber zu arbeiten.

Warum sich eine Kündigungsschutzklage trotzdem oft lohnt?

1. Prüfung der Rechtmäßigkeit: Eine Kündigungsschutzklage gibt Ihnen die Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit der Kündigung vor Gericht überprüfen zu lassen. Oftmals werden Kündigungen aus Gründen ausgesprochen, die rechtlich nicht haltbar sind.

2. Finanzielle Entschädigung: Selbst wenn Sie Ihren Arbeitsplatz nicht zurückgewinnen, kann eine erfolgreiche Kündigungsschutzklage zu einer finanziellen Entschädigung führen. Dies kann beispielsweise Abfindungen oder Schadensersatz umfassen, die Ihre finanzielle Situation während der Jobsuche stabilisieren können.


3. Abfindung: Eine Kündigungsschutzklage bietet Ihnen die Möglichkeit, eine angemessene Abfindung auszuhandeln. Oftmals sind Arbeitgeber bereit, eine höhere Abfindung zu zahlen, um einen langwierigen Rechtsstreit zu vermeiden. Durch eine Klage können Sie Ihre Verhandlungsposition stärken und eine gerechte Entschädigung für den Verlust Ihres Arbeitsplatzes sichern.


4. Recht auf Verteidigung: Eine Kündigungsschutzklage ermöglicht es Ihnen, Ihre Seite der Geschichte vor Gericht zu präsentieren und Ihren Standpunkt zu verteidigen. Dies ist besonders wichtig, wenn Sie glauben, dass die Kündigung unrechtmäßig oder ungerechtfertigt war.


Was Sie jetzt tun können?


Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Besprechungstermin, denn dann können wir Ihnen die Höhe einer möglichen Abfindung ausrechnen und die Erfolgsaussichten klären. Wichtig ist, dass Sie nicht zu lange zögern. Die Einreichung einer Kündigungsschutzklage ist an eine Frist von 3 Wochen gebunden.


Wir freuen uns daher auf Ihren Anruf unter :


0371/3693620


Laura Hoffmann 

Rechtsanwältin 


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Beiträge zum Thema