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Landgericht Kaiserslautern: Fall notwendiger Verteidigung bei eventuellem Bewährungswiderruf

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Das Landgericht Kaiserslautern hat mit einem Beschluss vom 18.02.2015, Aktenzeichen: 5 Qs 17/15, entschieden, dass ein Fall notwendiger Verteidigung auch dann gegeben ist, wenn dem Angeklagten der Widerruf der Bewährung droht.

Der unter zweifacher Bewährung stehende Angeklagte, gegen den ein weiteres Verfahren anhängig war, erhielt einen Strafbefehl wegen Beleidigung. Hiergegen legte sein Verteidiger Einspruch ein und beantragte zugleich seine Beiordnung als Pflichtverteidiger. Dies wurde durch das Amtsgericht Kaiserslautern mit Beschluss vom 06.02.2015 abgelehnt. Eine hiergegen eingelegte Beschwerde war erfolgreich.

Nach Ansicht der 5. Strafkammer des Landgerichts Kaiserslautern sei die Mitwirkung eines Verteidigers wegen der Schwere der Tat geboten. Die Schwere der Tat beurteile sich nicht nur durch die dem Verfahren selbst zu erwartende Rechtsfolge, sondern auch durch schwerwiegende Nachteile, die aus der zu erwartenden Verurteilung folgen können, etwa ein drohender Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung in anderer Sache. Weiterhin sei so die Richter zu berücksichtigen, dass gegen den Angeklagten ein weiteres Verfahren anhängig sei, in dem ihm bereits der hier tätige Verteidiger als Pflichtverteidiger beigeordnet wurde. Hier besteht die Möglichkeit der Bildung einer Gesamtstrafe in Betracht.

Daneben bestehe, so das Landgericht, auch die Möglichkeit, dass aufgrund der Vielzahl der nunmehr vorgeworfenen, d.h. auch aufgrund der hier gegenständlichen, Taten ein Wiederruf der Strafaufsetzung zu besorgen ist. 


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