Laurèl GmbH: Erste Gläubigerversammlung war nicht beschlussfähig

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Die erste Gläubigerversammlung der Laurèl GmbH fand am 17. Oktober 2016 in Aschheim bei München statt. Allerdings war die Versammlung aufgrund der geringen Präsenz der Anleihegläubiger nicht beschlussfähig, sodass für den 14. November 2016 eine zweite Gläubigerversammlung einberufen wurde. Für die kommende Versammlung ist eine Präsenz von 25 Prozent ausreichend. Der Kernpunkt der Versammlung ist die Abstimmung der Gläubiger über die Änderungen der Anleihebedingungen.

Im November 2012 hat die Laurèl GmbH eine Unternehmensanleihe begeben (WKN: A1RE5T). Bei einer fünfjährigen Laufzeit ist die Anleihe mit 7,125 Prozent p.a. verzinst. Zahlreiche Anleger investierten rund 20 Mio. Euro in die Anleihe. Die nächste Zinsausschüttung ist zum 16. November 2016 fällig und die Rückzahlung der Anleihe steht im November 2017 an. Die Laurèl GmbH plant im Zuge der Unternehmenssanierung einen Forderungsverzicht von 78 Prozent. Im Gegenzug sollen die noch übrigen 22 Prozent der Anleihe vorzeitig zurückgezahlt werden. Außerdem sollen die Anleger einer Zinsaussetzung ab dem 1. September 2016 und einer Stundung bis Mitte 2017 der im November fälligen Zinsauszahlung zustimmen.

Möglichkeiten für Betroffene

Betroffene sollten am 14. November 2016 an der Gläubigerversammlung und der daran anknüpfenden Abstimmung teilnehmen. Im schlimmsten Fall könnten die finanziellen Schwierigkeiten nur aufgeschoben seien, sodass Anlegergelder zum Ende der verlängerten Laufzeit nicht mehr ausgezahlt werden können. Betroffene sollten deshalb frühzeitig reagieren und anwaltlichen Rat einholen, um mögliche Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen und weitere rechtliche Möglichkeiten auszuschöpfen. Schadensersatzansprüche könnten insbesondere im Zuge fehlerhafter Aufklärung der Vermittler und Berater geltend gemacht werden.

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