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Lebensversicherungsfonds „Dr. Peters DS Rendite Fond Nr. 101 Life Value GmbH & Co. KG"

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Fehlerhafte Anlageberatung bei der Vermittlung von Lebensversicherungsfonds - Sparkassen unter Druck - Klagewelle droht.

Das Landgericht Wuppertal hat die Städtische Sparkasse zur Zahlung von Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung in Höhe von 35.000 Euro verurteilt. Im Brennpunkt steht die Vermittlung des Lebensversicherungsfonds „Dr. Peters DS Rendite Fond Nr. 101 Life Value GmbH & Co. KG". Im Jahr 2004 habe der Kundenberater der Sparkasse dem Anleger die für diese Tätigkeit von der Fondsgesellschaft erhaltene Rückvergütung verschwiegen.

So titelt die WAZ in ihrer Online-Ausgabe: „Sparkasse Wuppertal muss 35.000 Euro Schadensersatz zahlen".

Nach Recherchen des Handelsblattes drückten die Sparkassen-Berater die spekulativen Produkte offensiv in den Markt. „Der Vertriebsvorstand traf die Entscheidung, dass wir auf die Lebensversicherungsfonds setzen. Wir bekamen Vorgaben, wie viel wir von den Fonds verkaufen sollten", sagt ein Sparkassen-Berater.

Den Sparkassen droht damit eine Klagewelle. Das Verschweigen sog. Kickbacks bzw. Provisionen bei der Vermittlung des Fonds führt zur Rückabwicklung der Anlagegeschäfte. Ob eine Falschberatung vorliegt, ist im Einzelfall zu prüfen. Es ist zu fragen, ob der Kundenberater eine Prüfungs- und Aufklärungspflicht missachtet hat:

Dazu gehören die Fragen,

  • ob ein Lebensversicherungsfonds überhaupt zu den Wünschen des Kunden passt,
  • wie ein solcher Fonds überhaupt funktioniert und
  • welche Verluste im schlimmsten Falle drohen.

Zudem muss vor Vertragsunterschrift ein vollständiger Prospekt des jeweiligen Lebensversicherungsfonds übergeben werden.

SH Rechtsanwälte berät Sie gerne in diesen Fällen.

SH Rechtsanwälte ist auf das Kapitalanlagerecht und Versicherungsrecht spezialisiert. Das Team aus Rechtsanwälten und Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Fachanwälten für Versicherungsrecht vertritt bundesweit geschädigte Kapitalanleger.


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