LG Berlin verpflichtet COEO Inkasso zum Widerruf eines Eintrags bei der Schufa Holding AG.

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Prozesserfolg für die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB vor dem Landgericht Berlin gegen die COEO Inkasso GmbH. 

Adressverwechslung führt zu Schufa-Eintrag

Bei der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte meldete sich ein Berliner Wissenschaftler. Dieser berichtete über einen negativen Eintrag der COEO Inkasso GmbH bei der Schufa Holding AG. Von dem Negativeintrag hatte er erfahren, weil er für seine Immobilie eine Solaranlage leasen wollte. Das Leasing scheiterte jedoch wegen des Eintrages, der den Betroffenen als kreditunwürdig erscheinen ließ. 

Bei dem Versuch einer Klärung führte ein Anruf bei der COEO Inkasso ins Leere. Eine Rückfrage zu dem Eintrag bei der Schufa Holding AG führte zu der Information, dass die angeblich titulierte Forderung an einer Adresse in Potsdam zugestellt worden sei.

Außergerichtliche Tätigkeit führt nicht zum Einlenken

Daher wandte sich der Betroffene an die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB und bat diese um Hilfe. 

Die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte wandte sich daher zunächst an die COEO Inkasso und wies diese darauf hin, dass augenscheinlich eine Adresswechslung vorlag, da der Betroffene nie in Potsdam und schon über 30 Jahre in Berlin an der gleichen Anschrift gelebt hatte. 

Eine Rückmeldung erfolgte jedoch bisher nicht, obwohl die COEO darauf hingewiesen worden war, dass die Sache eilig sei. 

Auch ein später übermittelter Schriftsatz an die Schufa Holding AG mit Nachweis auf die Adressverwechslung mit Hinweis auf die Dringlichkeit und unter Übersendung des Personalausweises des Betroffenen führt nicht zu einer zeitnahen Rückmeldung bzw. Löschung des Eintrags. 

Einstweilige Verfügung beantragt

Die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte beantragte daher am 02.05.2022 den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die COEO Inkasso als eintragende Stelle vor dem Landgericht Berlin. 

Das Landgericht Berlin erließ an selben Tag die einstweilige Verfügung im beantragten Umfang gegen die COEO Inkasso GmbH. Diese wurde über den Gerichtsvollzieher an die COEO Inkasso zugestellt. Zudem wurde die Schufa Holding AG erneut zur Löschung des Negativeintrags aufgefordert. 

Schnelles Handeln führt zu schnellem Erfolg

Der negative Eintrag wurde mittlerweile, wahrscheinlich seitens der Schufa Holding AG, gelöscht. Das Scoring wurde ebenfalls verbessert, so dass für den Betroffenen nunmehr ein Leasing der geplanten Solaranlage möglich ist.  

Rechtsanwalt Dr. Tintemann kommentiert den Vorgang wie folgt: "In dem vorliegenden Fall lag klar auf der Hand, dass eine Adressverwechslung vorlag. Leider haben weder die eintragende Stelle noch die Schufa Holding AG schnell genug auf die entsprechenden Nachweise reagiert. Daher musste zur Sicherung der Rechte unseres Mandanten eine einstweilige Verfügung beantragt werden, die dann erfreulicherweise auch sehr zeitnah durch das Landgericht Berlin erlassen wurde."

Die Experten der Kanzlei AdvoAdvice blicken auf eine große Erfahrung im Bereich Schufa-Recht und Datenschutz. Aus diesem Grund wird maßgeblich von eigenen Erfolgen berichtet.

Seit der Kanzleigründung wurden mehr als 950 Fälle bearbeitet. Zudem wurden mehr als 300 Gerichtsverfahren für Betroffene geführt. Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann befasst sich bereits seit dem Jahr 2009 mit Fragestellungen rund um das Datenschutzrecht und Negativeinträge sowie Einträge zur Restschuldbefreiung bei Auskunfteien.

Die Rechtsanwälte Dr. Sven Tintemann und Dr. Raphael Rohrmoser sind für ihre erfolgreiche Prozessführung und Expertise im Bereich der Löschung von Negativeinträgen bei der Schufa Holding AG und anderen bekannten Auskunfteien, die z.B. Boniversum Creditreform, CRIF Bürgel oder Arvato Infoscore bekannt und konnten schon zahlreichen Betroffenen bei der Löschung von Negativeinträgen, der Verbesserung von Scorewerten, der Löschung von Einträgen aus öffentlichen Verzeichnissen oder der Löschung von Einträgen zur Restschuldbefreiung helfen.

Zudem hat die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mehrere wegweisende Entscheidungen zu Schadensersatzansprüchen nach rechtswidrigen Datenverarbeitungsvorgängen erzielt, sowie dies auch im hiesigen Fall wieder gelungen ist.

Wenn Sie ebenfalls Hilfe bei Rechtsfragen rund um Negativeinträge, Scoring oder Datenschutz benötigen, wenden Sie sich gerne an info@advoadvice.de oder rufen Sie uns an unter 030 921 000 40.

Hilfreiche Tipps zum Datenschutz und zum Schufa-Recht finden Sie unter https://advoadvice.de/themen/schufa-und-datenschutz oder in unserem Blog unter https://advoadvice.de/blog.

Weitere Informationen zum Autor dieses Artikel finden Sie unter https://tintemann.de.

*Update vom 03.08.2022*

Die Schufa Holding AG zeigte kurze Zeit nach Erlass der einstweiligen Verfügung an, dass der Eintrag gelöscht wurde und bekundete, dass dem Unternehmen die entstandenen Unannehmlichkeiten leid tun. Die coeo Inkasso GmbH erhob Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung. In der mündlichen Verhandlung wurde der Rechtsstreit  wegen der bereits erfolgten Löschung übereinstimmend für erledigt erklärt. Der Beschluss des LG Berlin vom 02.05.2022 erwuchs damit nicht in Rechtskraft.

Foto(s): AdvoAdvice

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