AGB: Das gehört hinein und wann sie unwirksam sind
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Ob bei Privatkäufen oder Verträgen im geschäftlichen Kontext: AGB sind ein wichtiger Bestandteil vieler Verträge. Umso wichtiger ist es, zu wissen, welchen Inhalt AGB haben sollen, welche Klauseln als vertragswidrig gelten und warum allgemeine Geschäftsbedingungen sinnvoll sind. Rechtsanwältin Sabine Schenk und Rechtsanwalt Arne Fleßer klären auf.
Experten-Autoren dieses Themas
AGB: Definition und gesetzliche Regelung
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt, vgl. § 305 Abs. 1 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). AGB sind also von einer Vertragspartei einseitig vorgegebene Regelungen, die für mehrere Verträge verwendet werden. Sie sind Bestandteil des jeweiligen Vertrags. Die gesetzlichen Regelungen finden sich in den §§ 305 bis 310 BGB.
AGB müssen nicht als solche benannt sein. Nutzungsbedingungen oder allgemeine Vertragsbedingungen stellen ebenfalls übliche Bezeichnungen für AGB dar. Landläufig sind AGB auch bekannt als das „Kleingedruckte“. Von AGB zu unterscheiden sind individuelle Vertragsklauseln. Dabei handelt es sich um zwischen den Vertragsparteien im Einzelfall ausgehandelte Vertragsregelungen, die somit nicht einseitig von einer Vertragspartei vorgegeben werden. Individuelle Vertragsklauseln haben gemäß § 305b BGB Vorrang vor AGB.
AGB werden in der Regel von Rechtsanwält*innen für den konkreten Lebenssachverhalt und die Vertragskonstellation erstellt. In einfachen Konstellationen besteht die Möglichkeit der Nutzung von AGB-Generatoren. Diese erstellen kostengünstig standardisierte AGB. Bei komplexen Konstellationen empfiehlt sich dringend die Beauftragung von Rechtsanwält*innen, um dem Lebenssachverhalt gerecht zu werden und rechtssichere AGB zu erhalten. AGB sind urheberrechtlich geschützte Textwerke, die nicht ohne Erlaubnis des Autors verwendet werden dürfen. Die Übernahme von fremden AGB – ohne Erlaubnis – ist daher nicht zulässig.
Sind AGB Pflicht?
Es besteht keine AGB-Pflicht. Weder bei Verträgen zwischen Unternehmen und Verbrauchern (B2C) noch bei Verträgen zwischen Unternehmen (B2B) besteht eine generelle Pflicht zur Nutzung von AGB. AGB dienen vielmehr der Vereinfachung und Beschleunigung von Verträgen und deren Abschlüssen, da nicht für jeden Vertrag die Vertragsregelungen einzeln ausgehandelt werden müssen. Im Bereich von Websites und Onlineshops empfiehlt sich jedoch dringend die Nutzung von AGB, um Informationspflichten gegenüber Verbrauchern (z. B. Widerrufsbelehrungen) zu erfüllen.
AGB: Einbeziehung in den Vertrag
§ 310 BGB regelt den Anwendungsbereich der Regelungen zu den AGB (§§ 305 bis 310 BGB). Bei Verträgen auf dem Gebiet des Erb-, Familien- und Gesellschaftsrechts sowie bei Tarifverträgen, Betriebs- und Dienstvereinbarungen finden die Regelungen zu den AGB von vornherein keine Anwendung. Bei Arbeitsverträgen sind die arbeitsrechtlichen Besonderheiten zu berücksichtigen. Im Rahmen der AGB-Prüfung gelten zudem abgestufte Kontrollmaßstäbe. Bei der Verwendung von AGB gegenüber Verbrauchern gelten strengere Kontrollmaßstäbe als bei der Verwendung gegenüber Unternehmen.
AGB werden nur Vertragsinhalt, wenn sie wirksam in den konkreten Vertrag einbezogen wurden. Dazu muss der Verwender der AGB grundsätzlich gemäß § 305 Abs. 2 BGB die andere Vertragspartei ausreichend auf die AGB hinweisen und der anderen Vertragspartei die Möglichkeit der Kenntnisnahme einräumen. Die andere Vertragspartei muss sich zudem mit der Geltung der AGB einverstanden erklären. Gemäß § 305a BGB wird die Einbeziehung in besonderen Konstellationen (z. B. bei genehmigten Verkehrstarifen und Beförderungsbedingungen im Linienverkehr) erleichtert, indem die Hinweispflicht und die Möglichkeit zur Kenntnisnahme vereinfacht werden. Ein Einverständnis der anderen Vertragspartei ist weiterhin erforderlich. Überraschende oder mehrdeutige Klauseln werden gemäß § 305c BGB nicht Vertragsbestandteil.
Eine Besonderheit stellen kollidierende AGB dar. So wird die Konstellation genannt, wenn zwei Unternehmen einen Vertrag schließen wollen und jeweils die Geltung ihrer eigenen AGB vereinbaren. Es gelten dann die als Letztes genannten AGB, sofern der Vertrag widerspruchslos durchgeführt wird. Wird von der Gegenseite hingegen widersprochen, dann werden beide AGB nicht Vertragsbestandteil. Die Durchführung des Vertrags richtet sich dann nach den gesetzlichen Vorschriften (Vgl. § 306 BGB).
Grundsätzlich gelten die AGB in der Form, die bei Vertragsschluss galt. Eine nachträgliche Änderung der AGB ist in der Regel nur mit Zustimmung der anderen Vertragspartei mit Wirkung für die Zukunft möglich.
Sollten AGB oder Teile davon nicht wirksam einbezogen worden sein, dann ist nicht der Vertrag als Ganzes unwirksam. Vielmehr ist die Rechtsfolge gemäß § 306 BGB, dass die gesetzlichen Regelungen an die Stelle der AGB-Regelungen treten.
Welche Inhalte müssen AGB haben?
AGB-Inhalte hängen individuell davon ab, was Unternehmer/Händler/Hersteller verbindlich regeln möchten. Das können z. B. Reparatur-, Garantie- oder Rücknahmebedingungen sein, aber auch Liefertermine und Bezahlmöglichkeiten. Das Unternehmen kann vieles zu seinem Vorteil regeln, allerdings haben die Gesetzgebung und die Rechtsprechung, vor allem im Bereich B2C Grenzen gezogen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen sind für nahezu alle Branchen und Rechtsbereiche möglich. Seit dem 01. Januar 2022 gilt das neue „AGB-Recht“, das vor allem die Anpassung an die zunehmende Digitalisierung und mehr Verbraucherschutz zum Ziel hat. Eine weitere wichtige Änderung tritt am 28. Mai 2022 in Kraft.
Neues „AGB-Recht“ 2022: Sind Ihre AGB jetzt noch rechtssicher?
Es ist rechtlich erforderlich, dass Unternehmen Verträge und AGB im Bereich B2B (Lieferanten-, Vertriebs-, Dropshippingverträge etc.) sowie B2C und Informationspflichten gegenüber den Kunden (Verbrauchern) anpassen, um weiterhin zulässige AGB zu haben.
Wann sollte man als Unternehmen AGB vom Anwalt überprüfen, gestalten oder aktualisieren lassen?
Nachdem sich Gesetze und Rechtsprechung ändern, ist eine regelmäßige Aktualisierung erforderlich. Wegen der jetzigen großen „AGB-Reform“ ist eine Neugestaltung der AGB in der Regel zu empfehlen.
Es ist zu empfehlen, „maßgeschneiderte“ AGB bei spezialisierten Anwälten gestalten zu lassen. Spezialisierte Anwälte gestalten die allgemeinen Geschäftsbedingungen, natürlich im Rahmen zulässiger AGB, individuell zugunsten des Auftraggebers. AGB-Muster und Generatoren sind dagegen für eine Vielzahl von Produkten gedacht. AGB-Muster (z. B. von Verbänden) oder AGB, die aus Generatoren stammen, müssen nicht unpassend oder veraltet sein, die Gefahr besteht allerdings. Kopieren Sie aufgrund des Urheberrechts niemals AGB ohne vorheriges Einverständnis.
AGB: Unwirksame Klauseln und ihre Folgen
Es sind eine Reihe gesetzlicher Regelungen hinsichtlich unwirksamer Klausen in den AGB zu beachten. Dies sind z. B. die inhaltliche Kontrolle nach den §§ 307 bis 309 BGB. Danach sind unwirksame Klauseln gegenüber Verbrauchern z. B., dass der Kaufpreis nach Widerruf nur per Gutschrift erstattet wird, unverbindliche Lieferfristen oder pauschale Mahngebühren. Gemäß der §§ 308 und 309 BGB gibt es eine Reihe von Klauselverboten für Verbraucherverträge. So wären gegenüber Verbrauchern beispielsweise unwirksame Klauseln: „Angaben über Farbe, Maße usw. sind unverbindlich.“. Die Generalklausel gemäß § 307 BGB regelt die unangemessene Benachteiligung von Verbrauchern.
Was passiert bei unwirksamen AGB?
Wenn AGB unwirksame Klauseln enthalten, bestimmt sich die Rechtsfolge nach § 306 BGB. Danach bleibt der Vertrag ohne die betroffenen Klauseln wirksam. Der „weggefallene“ Inhalt wird ersetzt durch die gesetzlichen Vorschriften. In Härtefällen können auch die gesamten allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein. Wenn in einem Rechtsstreit festgestellt wird, dass eine Klausel unwirksam ist, wird oft durch Auslegung oder Ersatz mit dem Gesetz ermittelt, welche Rechtsfolge gilt. Dies kann sich nachteilig auf das Unternehmen auswirken.
Unwirksame Klauseln als kostspielige Abmahnfalle!
Weil AGB als Marktverhaltensregeln nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb einzustufen sind, dürfen bei rechtswidrigen AGB-Klauseln bzw. unwirksamen Klauseln andere Wettbewerber, Konkurrenten und Verbände das Unternehmen abmahnen. Der Streitwert wird nach gängiger Rechtsprechung oft bei 2.500 bis 3.000 € pro rechtswidriger AGB-Klausel angesetzt. Bei mehreren unwirksamen AGB-Klauseln wird der Streitwert in der Regel addiert, sodass dies für den Unternehmer kostspielig werden kann. Gerade nach der jetzigen Änderung des Gesetzes lauern viele Abmahnfallen wegen unwirksamer Klauseln.
Sind allgemeine Geschäftsbedingungen sinnvoll?
Gute AGB sind für Unternehmen von Vorteil. Im Falle von rechtlichen Auseinandersetzungen mit Kunden können gute AGB das eigene Haftungsrisiko minimieren und die Bezahlung sichern. So haben Unternehmen in der Regel hohe Kostenersparnisse.
Allgemeine Geschäftsbedingungen bieten Einheitlichkeit – so werden automatisierte Vertragsabschlüsse für Unternehmen ermöglicht. Zwar sind allgemeine Geschäftsbedingungen kaum abänderbar und schwer prüfbar für Privatleute, allerdings ist gerade das für Unternehmen auch oft von Vorteil.
Fazit: AGB sind sinnvoll. Tipp für Unternehmer: „Maßgeschneiderte“ AGB von spezialisierten Anwälten erstellen und regelmäßig auf Aktualität überprüfen lassen.
Häufige Fragen und Antworten zu AGB
Dürfen AGB nachträglich geändert werden?
Es kommt darauf an. AGB dürfen für jeden neuen Vertrag ohne Weiteres verändert werden. In einem bestehenden oder laufenden Vertrag ist eine Änderung der AGB einseitig durch eine Vertragspartei nicht erlaubt. Vertragsparteien können sich aber darüber einigen, AGB einvernehmlich abzuändern. Möglich ist – sogar in Verträgen mit Verbrauchern! – eine Änderungsklausel, die eine stillschweigende Änderung gewährt: Weist das Unternehmen rechtzeitig auf eine Änderung der AGB hin und räumt ein Widerspruchsrecht ein, kann ein Stillschweigen auch als Zustimmung zur Änderung der AGB gewertet werden, wenn auch das mitgeteilt wurde. Klauseln, die keine gegenständliche Beschränkung haben, also pauschale Änderungen erlauben sollen, sind allerdings grundsätzlich unwirksam.
Ist es ratsam, AGB-Generatoren zu verwenden?
AGB-Generatoren erleichtern die Erstellung der AGB und können durchaus sinnvoll sein. Generatoren müssen dabei aber genau auf die angebotenen Leistungen abgestimmt sein. Dies gilt beispielsweise für Onlineshops und Standardvermietungen. Handelt es sich stattdessen um ein individuelles Angebot, sollten auch die AGB individuell angepasst werden. Ratsam ist es, dabei einen Anwalt zurate zu ziehen und auch auf AGB-Muster aus dem Internet zu verzichten.
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Rechtstipps zu "AGB"
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22.11.2024 Rechtsanwalt Hansjörg Looser„… zur Abnahme des Fahrzeugs verstreichen ließ, kündigte die Leasinggesellschaft den Vertrag und machte gemäß den AGB einen pauschalen Schadenersatzanspruch in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises geltend …“ Weiterlesen
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22.11.2024 Rechtsanwältin Nicole Mutschke„… , etwa bei der Erstellung von Verträgen mit Kunden oder bei der Wahrung von Urheberrechten. Ebenso relevant sind Datenschutzvorschriften (DSGVO) und AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen). Insbesondere …“ Weiterlesen
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22.11.2024 Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote LL.M.„… wirksam sein können, erscheint aus verschiedenen Gründen oft mehr als zweifelhaft. Dass beispielsweise Privatpersonen Eintrittskarten durchaus weiterveräußern dürfen, unabhängig davon ob dies in den AGB …“ Weiterlesen
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21.11.2024 Rechtsanwalt Kilian Pallauf„… , und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vieler Online-Dienste berücksichtigen den Todesfall nicht ausreichend. Datenschutzbestimmungen: Einige Anbieter verweigern die Herausgabe von Daten …“ Weiterlesen
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19.11.2024 Rechtsanwältin Corinna Ruppel LL.M.„… bereits am Samstag gegenüber der Hotline der Beklagten widerrufen hat. Da es sich dabei nach den AGB der Comdirect nicht um einen Geschäftstag handelte, und auch nicht um eine Sofortüberweisung, gilt …“ Weiterlesen
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19.11.2024 Rechtsanwalt Wolfgang Benedikt-Jansen„… von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des beklagten Verwenders sowie die Klageerhebung durch einen qualifizierten Verbraucherverband schließen jedoch häufig den Zugang zur Revisionsinstanz aus, es sei denn …“ Weiterlesen
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19.11.2024 Rechtsanwalt Martin Wehrmann„… „Verträge“ mit AB Mining (abmining.vip) abzuschließen. Es handelt sich wahrscheinlich um nutzlose, zusammengestellte Fake-AGBs. Erlauben Sie AB Mining (abmining.vip) auf keinen Fall den Zugriff …“ Weiterlesen
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15.11.2024 Rechtsanwalt Kemal Eser„… Kündigungsfrist, geregelt durch das Risikobegrenzungsgesetz. Darüber hinaus können sich Kündigungsrechte aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Bank ergeben. Diese müssen jedoch …“ Weiterlesen
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15.11.2024 Rechtsanwalt Ludwig Wilhelm Jorkasch-Koch„… dürfen, wenn diese nicht bereits in den vorherigen Instanzen behandelt wurden. 2. Unangemessene Benachteiligung durch AGB-Klausel (§ 307 Abs. 1 BGB) Das Gericht prüfte die Rückzahlungsklausel gemäß § 307 …“ Weiterlesen
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19.11.2024 Rechtsanwalt Martin Wehrmann„… . Es handelt sich wahrscheinlich um nutzlose, zusammengestellte Fake-AGBs. Erlauben Sie Magnum Holdings (magnumholdings.io) auf keinen Fall den Zugriff auf Ihr Online-Banking oder Konten bei Krypto …“ Weiterlesen
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14.11.2024 Rechtsanwalt Jens-Arne Former„… kann, wenn die im Arbeitsvertrag vereinbarte Pflicht zur Zielvereinbarung verletzt wird. Diese Entscheidung basiert auf der Unwirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) im Arbeitsvertrag …“ Weiterlesen
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13.11.2024 Rechts- und Fachanwältin Angelika Jackwerth„… , dass die Zinsanpassungsklausel aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unwirksam sei. Verbraucher hätten die Klausel so verstehen können, dass die Spareinlage anhand eines variablen Zinssatzes verzinst …“ Weiterlesen
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11.11.2024 Rechtsanwältin Bianca Schiffner„… . Verwenden Sie für Ihre Verträge keinen vorformulierten Entwurf (also keine „AGBs“), sondern handeln diese mit Ihren KundInnen individuell aus, können Sie folgende Formulierung (sogenannte Salvatorische …“ Weiterlesen
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11.11.2024 Rechtsanwalt Markus M. J. Klein„… entschied jedoch, dass diese Klausel unwirksam sei, da sie den gesetzlichen Anforderungen an Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) nicht entspreche. Insbesondere verstößt ein solcher genereller …“ Weiterlesen
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11.11.2024 Rechtsanwalt Jörg Reich„… zu übernehmen – auch dann nicht, wenn dies in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Maklers vorgesehen ist. Gekündigter Maklervertrag und Anspruch auf Aufwendungsersatz Wird ein Maklervertrag …“ Weiterlesen
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06.11.2024 Rechtsanwalt und Notar Andreas Krau„Das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in Deutschland ist im Wesentlichen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, insbesondere in den §§ 305 bis 310. RA und Notar Krau Es dient …“ Weiterlesen
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05.11.2024 Rechtsanwältin Nicole Mutschke„… profitieren möchte. Im Arbeitsrecht gibt es jedoch klare Vorgaben und Anforderungen, die eine Rückzahlungsklausel erfüllen muss, um wirksam zu sein. Die Basis für Rückzahlungsklauseln sind das AGB-Recht …“ Weiterlesen
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04.11.2024 Rechtsanwalt Dr. Christian Hoffmann„… , wie etwa die Kostenerstattung für neue Ausweis-Papiere (in den AGB des Unternehmens finden sich zahlreiche Einschränkungen zu den jeweiligen Leistungen). Die von mir betreuten Mandanten wollten meist nur …“ Weiterlesen
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03.11.2024 Rechtsanwältin Janina Werner„… . Die Entscheidung des Gerichts: AGB-Klausel unwirksam Das OLG Frankfurt entschied, dass die im Maklervertrag enthaltene Klausel zur Erstattung anteiliger Bürokosten den Kunden unangemessen benachteiligt …“ Weiterlesen
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01.11.2024 Rechtsanwältin Deniz Lissermann„… entsprechende AGB Vertragsbestandteil ist. Das übliche Verfahren zur Geltendmachung seiner Urheberrechte sieht wie folgt aus: - Im ersten Schritt wird außergerichtlich abgemahnt (§ 97a UrhG …“ Weiterlesen
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21.11.2024 Rechtsanwalt Martin Wehrmann„… . Worauf zu achten ist: Vermeiden Sie es unbedingt, weitere „Verträge“ mit Top Profit Group (topprofitgroup.com) abzuschließen. Es handelt sich wahrscheinlich um nutzlose, zusammengestellte Fake-AGBs …“ Weiterlesen
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31.10.2024 Rechtsanwalt Quentin Kunst„… Geschäftsbedingungen“ (AGB) im Sinne der §§ 305 ff. BGB. Etwas anderes gilt nur, wenn die Formulierung der Vereinbarung frei zwischen dem Arbeitgeber und den Arbeitnehmer ausgehandelt worden …“ Weiterlesen
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24.10.2024 Fachanwalt für Erbrecht Mathias Nittel„… . Zivilsenat entschied, dass Verträge über Reservierungsgebühren, die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eines Maklervertrags festgelegt werden, unwirksam sind. Das Urteil betrifft vor allem …“ Weiterlesen
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23.10.2024 Rechtsanwätin Maria Fedorova„… aufgrund der (angeblich) wirksam einbezogenen Ticket-AGB des jeweiligen Vereins grundsätzlich verboten sei. Stimmt der Vorwurf und ist der Weiterverkauf tatsächlich untersagt? Die Ruhrkanzlei stützt …“ Weiterlesen