LG Frankfurt: Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG haftet für Handeln eines Finanzberaters

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Das Landgericht Frankfurt am Main hat am 08.03.2017 entschieden (noch nicht rechtskräftig), dass die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG an ein von der Mutschke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertretenes Ehepaar Schadenersatz zahlen muss. Die Eheleute hatten auf Empfehlung eines Finanzberaters der Bank im Jahr 2005 zunächst Anteile an dem geschlossenen Schiffsfonds MS „Sarah Schulte“ Shipping GmbH & Co. KG, MS „Julia Schulte“ Shipping GmbH & Co. KG, MS „Victoria Schulte” Shipping GmbH & Co. KG erworben. Im Jahr 2006 folgte der Erwerb von Anteilen an dem geschlossenen Immobilienfonds Realkontor Fünfte GmbH & Co. KG. 

Bank haftet für Handeln des Finanzberaters

Die Deutsche Bank hat vor Gericht im Wesentlichen argumentiert, dass der Berater die Kläger gar nicht für sie, sondern gewissermaßen auf eigene Rechnung tätig geworden sei. Das Landgericht ist zwar ebenfalls davon ausgegangen, dass der Berater nicht im Auftrag der Bank gehandelt habe. Sie habe sich dessen Handeln jedoch im Wege der sog. Rechtscheinshaftung zuzurechnen, da er aus Sicht der Kläger ausschließlich als Vertreter der Bank aufgetreten sei. Diese habe schließlich ermöglicht, den Eindruck zu erwecken, er handle (ausschließlich) für sie, indem sie ihn – so das Gericht – mit Kontaktdaten, einem Arbeitsplatz und einer Visitenkarte ausstattete, die keinen Hinweis auf seine mögliche selbstständige Tätigkeit enthielt. 

Anleger wurden nicht über Risiken und Vergütungen aufgeklärt

Da der Berater die Kläger nicht über das Risiko des Totalverlusts, die mangelnde Fungibilität der Anlagen und darüber aufgeklärt habe, dass diese nicht mit ihren Anlagezielen, nämlich die Absicherung der unmittelbar bevorstehenden Ausbildungszeit ihrer Kinder, in Einklang stehen, habe die Bank ihre Pflichten verletzt. Eine weitere Pflichtverletzung hat das Landgericht darin gesehen, dass die Bank auch nicht über die geflossenen Vergütungen aufgeklärt habe.

Deutsche Bank muss Schaden ersetzen

Damit steht den Eheleuten die Rückzahlung der Anlagebeträge inklusive Agio abzüglich der erhaltenen Ausschüttungen gegen Übertragung der Beteiligungen zu. Zudem hat das Landgericht die Bank zur Freistellung der Kläger von allen steuerlichen und wirtschaftlichen Nachteilen und zur Zahlung außergerichtlicher Rechtsanwaltskosten verurteilt.

Unser Rechtstipp

Die Mutschke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH rät Anlegern geschlossener Fonds, prüfen zu lassen, ob bei Zeichnung ihrer Beteiligung alles mit rechten Dingen zugegangen ist. Auf die bestehenden Verlustrisiken, die im schlimmsten Fall bis zum vollständigen Verlust des angelegten Geldes gehen können, muss ein Anleger von seinem Anlageberater grundsätzlich vor Zeichnung hingewiesen werden. Geschieht dies nicht, besteht ggf. die Möglichkeit, diesen Berater haftbar zu machen.  


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