LG Nürnberg-Fürth: Geld zurück nach Phishing-Angriff

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Das Landgericht Nürnberg Fürth hat mit Urteil vom 17. Juli 2020 (Aktenzeichen 6 O 5935/19) eine Bank dazu verurteilt, einer Kundin knapp 26.000,00 Euro zurückzuzahlen. Der Kundin musste daher das unberechtigt abgebuchte Geld in vollem Umfang erstattet werden.

Der Fall

Die Klägerin besaß bei der Bank ein Wertpapierdepot. Im Mai 2019 wurde das Wertdepotkonto in Höhe von 25.960,45 Euro belastet, ohne dass die Klägerin oder ihr Ehemann dies autorisiert hatten. Gleich am nächsten Tag wurde der Bank mitgeteilt, dass die Transaktion nicht von dem Ehepaar beauftragt worden sei. Gleichzeitig erstattete die Klägerin Strafanzeige wegen Computerbetrugs und kündigte das Konto, das im Juli 2019 geschlossen wurde. Anschließend verlangte die Klägerin von der Bank das Geld zurück. Die Bank wehrte sich dagegen und vertrat die Auffassung, dass die Klägerin die Zahlungsvorgänge zu verantworten habe. Die Klägerin reichte daraufhin Klage ein. Das Gericht verurteilte die Bank zur Rückzahlung des vollen Betrages. Der Bank war es in dem Verfahren nicht gelungen, nachzuweisen, dass die Transaktionen der Klägerin zuzurechnen gewesen wären. Denn die Klägerin hätte anschaulich darlegen können, dass es ihr physisch gar nicht möglich gewesen wäre, zu den Login-Zeiten nacheinander in den weit voneinander entfernten Orten selbst aktiv zu werden. Als unerheblich bezeichnete das Gericht auch die Weitergabe der PIN an den Ehemann. Denn auch daraus hätten sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Gefahr eines Phishing-Angriffs erhöht wurde.

Was sind Phishing-Mails?

Der Begriff Phishing setzt sich zusammen aus den Wörtern Password und Fishing (zu Deutsch: Passwort und Fischen). Es bedeutet also, dass jemand im digitalen Raum nach Passwörtern fischt. Was zunächst harmlos klingt, ist es in der Realität nicht. Mit den gewonnenen Daten können die Täter ganze Identitäten stehlen oder, wie im Fall des Landgerichts Nürnberg-Fürth, Geld vom Konto abheben. Bei Phishing-Mails erhält der Empfänger eine gefälschte E-Mail, mit der er unter einem Vorwand, beispielsweise der Aktualisierung der Bankdaten, dazu aufgefordert wird, persönliche Daten mitzuteilen wie Passwort oder Kreditkartennummer. Diese E-Mail enthält einen Link oder Button, der den Empfänger auf eine gefälschte Internetseite weiterleitet. Werden die Bankdaten hier eingegeben, kann der Betrüger diese ungehindert für seine Zwecke nutzen.

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Sind Sie Opfer eines solchen Angriffs geworden, Ihre Bank weigert sich aber, Ihnen diesen zu erstatten, unterstützen wir Sie gerne bei der Rückforderung des Betrages. Für weitere Informationen vereinbaren Sie gerne ein kostenfreies und unverbindliches Erstgespräch mit der erfahrenen Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht Angelika Jackwerth:

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