Lkw-Kartell: Neues von der Gerichts-„Front“, Achtung Verjährung: Anwälte informieren!

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In Sachen Lkw-Kartell weisen Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mit Sitz in Berlin und Hamburg betroffene Speditionen und Kommunen des sog. Lkw-Kartells darauf hin, dass in vielen Fällen immer noch erfolgreich Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können und in vielen Fällen sogar Prozessfinanzierer bereitstehen, um mögliche Klagen von Betroffenen ohne Kostenrisiko für diese zu finanzieren, Betroffene sich aber inzwischen beeilen müssen, weil leider inzwischen in zahlreichen Fällen Verjährung einzutreten droht. 

Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte konnten dabei selbst inzwischen 2 Gerichtstermine vor dem LG Stuttgart wahrnehmen, die nach Ansicht von Dr. Späth & Partner beide recht gut liefen:

Bereits in einem Urteil des LG Stuttgart vom 24.06.2019 war es Dr. Späth & Partner gelungen, dass das LG Stuttgart in einem noch nicht rechtskräftigen Grund- und Teilurteil mit dem Az. 45 O 11/17 entschieden hatte, dass die Klage der von Dr. Späth & Partner vertretenen beiden Speditionen gegen die Daimler AG hinsichtlich des geltend gemachten Kartellschadensersatzanspruchs nebst gesetzlichen Zinsen für 36 von 50 eingeklagten Lkw dem Grunde nach gerechtfertigt ist. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Auch in einem 2. Verhandlungstermin vor dem LG Stuttgart am 30.09.2019, diesmal vor der 30. Zivilkammer, verlief der Fall nach Einschätzung von Dr. Späth & Partner positiv für die klagende Spedition.

Zwar dürften auch hier von den 72 eingeklagten Lkw ca. 1/3 nach Angaben des Gerichts herausfallen, was im Umkehrschluss aber nach Ansicht von Dr. Späth & Partner bedeutet, dass ebenfalls wieder für ca. 2/3 der eingeklagten Lkw ein positives Grundurteil ergehen könnte. 

Positiv war hierbei, dass auch bei einigen Fahrzeugen, die indirekt erworben wurden, nach Ansicht von Dr. Späth & Partner eine Schadensabwälzung laut Gericht nachgewiesen worden sein könnte. 

Das sind gute Nachrichten für betroffene Speditionen und Kommunen, denn es gab seit dem Jahr 2018 diverse positive Urteile in Sachen Lkw-Kartell, so vom Landgericht Hannover mit noch nicht rechtskräftigen Grundurteil mit dem Az. 18 O 8/17 oder auch vom LG Stuttgart, das in einem noch nicht rechtskräftigen Grundurteil vom 11.02.2019 gegen einen Kartellanten mit dem AZ. 45 O 4/17 einem Lkw-Käufer gegen einen Kartellanten dem Grunde nach Schadensersatz zugesprochen hatte.

Auch das OLG Stuttgart hatte in einem noch nicht rechtskräftigen Berufungs-Urteil vom 04.04.2019 ein positives Grundurteil des LG Stuttgart bestätigt, in dem dieses dem Grunde nach die Schadensersatzansprüche für gerechtfertigt erklärte. Das Berufungsurteil ist ebenfalls noch nicht rechtskräftig, die Revision zum BGH wurde zugelassen.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth von Dr. Späth & Partner hierzu: „Betroffene, die noch nichts unternommen haben, sollten meiner Ansicht nach nicht mehr warten, um ihre Ansprüche geltend zu machen, denn oftmals ist, vor allem für Lkw-Käufe ab 2003 und später, was immer im Einzelfall geprüft werden muss, noch keine Verjährung eingetreten und die ersten positiven Grundurteile sind sehr positiv zu werten, allerdings könnte demnächst Verjährung eintreten, weshalb oftmals Eile geboten ist“.

So könnte teilweise zum Jahresende 2019 für diverse Lkw-Käufe Verjährung drohen, es könnte auch im Frühjahr 2020 sogar die endgültige 10-jährige Höchstverjährungsfrist eintreten, was immer im Einzelfall geprüft werden muss. 

Geschädigte können dabei oftmals auf die Hilfe eines Prozessfinanzierers zurückgreifen, der oftmals alle Kosten übernimmt.

Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB arbeiten z. B. mit zwei Prozessfinanzierern zusammen, die ab ca. 50 gekauften Lkw alle Kosten übernehmen, d. h., vor allem auch alle Gutachterkosten, sofern erforderlich.

Betroffene Unternehmen und Kommunen des Lkw-Kartells sollten daher nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten also keine Zeit mehr verlieren, um ihre Ansprüche umgehend prüfen zu lassen und dann auch durchzusetzen, denn die mögliche Verjährung, eventuell sogar 10-jährige Höchstverjährungsfrist, könnte demnächst drohen und dann werden Betroffene keine Ansprüche mehr erfolgreich geltend machen können.

Betroffene Lkw-Käufer können sich gerne umgehend an Dr. Späth & Partner wenden.


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