LombardClassic 3 KG: Amtsgericht Chemnitz eröffnet Insolvenzverfahren

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Am 4. Mai 2017 eröffnete das Amtsgericht Chemnitz das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lombard Classic 3 KG (Az.: 13 IN 379/17). Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht Herrn Rechtsanwalt Rüdiger Scheffler. Betroffene Anleger könnten hohe Verluste bis hin zum Totalverlust erleiden.

Zahlreiche Anleger beteiligten sich über die Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG als Stille Gesellschafter an Produkten wie LombardClassic 3. Das Anlageobjekt war ein Pfandkreditgeschäft mit der inzwischen insolventen Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG. Hierbei gewährte die Lombardium Schuldnern Kredite aus Investitionsgeldern der Erste Oderfelder. 

Möglichkeiten der Anleger

Es könnte die Verjährung drohen: Die Frist läuft binnen drei Jahren zum Jahresende nach Kenntniserlangung oder im Zuge grob fahrlässiger Unkenntnis aus. Betroffene sollten frühzeitig reagieren und anwaltlichen Rat einholen, um mögliche Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen und weitere rechtliche Möglichkeiten auszuschöpfen. In den seltensten Fällen kann die erzielte Insolvenzmasse sämtliche Forderungen bedienen. Grundlage der Schadensersatzansprüche könnte eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Weiterhin sollten die Anleger bei Eröffnung des regulären Insolvenzverfahrens ihre Forderungen frist- und formgerecht beim zuständigen Insolvenzverwalter anmelden.

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