made for living Immobilien – Inhaber-Teilschuldverschreibungen mit Risiko von Totalverlust

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Das Unternehmen made for living Immobilien aus Berlin wirbt mit einem sicheren Investment in Immobilien. In der Broschüre des Unternehmens mit dem Titel: „Ihre Altersvorsorge auf soliden Füßen“, welche Rechtsanwalt Dethloff vorliegt, wird eine Investition in Immobilien angeboten, ohne jedoch die konkrete Form der Geldanlage zu nennen.

Die Werbung:

So heißt es u.a.: „Eine Immobilie ist der beste Schutz vor Krisen und Inflation“; „Sie investieren nicht nur in unser erstklassiges deutsches Immobilienportfolio, welches sich aus Zinshäusern, Eigentumswohnungen, Supermärkten, Pflegeimmobilien etc. zusammensetzt, sondern in unsere sämtlichen anderen Unternehmensbereiche“.

Welche konkreten anderen Unternehmensbereiche außer dem Immobiliengeschäft noch betrieben werden, verrät die Broschüre nicht. Ebenso wenig ist der Veröffentlichung zu entnehmen, welche Immobilien an welchen Standorten in Deutschland dem anbietenden Unternehmen gehören.

Ferner wird die angebliche Sicherheit der Investition u.a. mit den Worten beschrieben: „Dadurch kommen Sie in den Genuss hoher Zinserträge und unserer 100% erstrangigen Sicherheit.“ Am Ende gibt die Broschüre ein Zitat von Franklin Roosevelt wieder, wonach es sich bei Immobilien „um die sicherste Investition der Welt“ handeln soll. Es werden drei Modelle angeboten mit Anlagebeträgen von 25.000 EUR bis zu 100.000 EUR, welche über eine vierjährige Laufzeit  Zinsen in Höhe von 9,5 % p.a. erbringen sollen.

Der Haken:

Der Broschüre nicht zu entnehmen ist der Umstand, dass made for living ein Einzelunternehmen ist, das von der alleinigen Inhaberin Anna K. geführt wird. Die Internetseite des Unternehmens erweckt den Eindruck, dass es sich um ein Maklerbüro handelt. Hinweise auf ein eigenes Immobilienportfolio sucht man auch dort vergeblich.

Ebenso wenig wird in der Broschüre erwähnt, dass die angebotene Investition tatsächlich Inhaber-Teilschuldverschreibungen an dem Unternehmen made for living sind. In dem entsprechenden Zeichnungsschein, der auf Anfrage übersandt wird, ist von möglichen Verlusten nicht die Rede, sondern es wird lediglich allgemein der Erhalt eines Risikohinweises bestätigt. Im Gegensatz zu den Angaben in der Broschüre, welche eine hundertprozentige Sicherheit der Anlage suggeriert, wird dann erst auf Seite 9  der Schuldverschreibungsbedingungen auf das mögliche Risiko von Verlusten hingewiesen.

Die Empfehlung:

Anleger, welche eine Inhaberschuldverschreibung von made for living gezeichnet haben, und dabei der Auffassung waren, es handele sich um eine sichere Investition in Immobilien, sollten die Anlage umgehend von einem auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen.

Rechtsanwalt Ingo M. Dethloff verfügt als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht über langjährige Erfahrung auf diesem Gebiet und hat bereits die ihm überreichten Zeichnungsunterlagen von made for living überprüft. Betroffene sollten handeln, bevor die drohenden Verluste eintreten.



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