Markenrecht: Abmahnung der Kanzlei Lichtenstein Körner & Partner mbB für die Porsche AG

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Uns liegt ein Abmahnschreiben der Kanzlei Lichtenstein Körner & Partner mbB für die Porsche AG aus Stuttgart vor. Gerügt wird die unerlaubte Verwendung der Wortmarke Porsche sowie des Porsche-Wappens im geschäftlichen Verkehr durch den Verkauf von Blechschildern, auf welchen sowohl Wappen als auch Namenszug der Porsche AG gedruckt waren.

Die Porsche AG verlangt über ihre Anwälte die Abgabe eines Unterlassungsversprechens, welche als Entwurf dem Schreiben beigefügt ist. Hier raten wir vor einer kaum noch zu korrigierenden Abgabe dazu, zunächst die behaupteten Ansprüche durch einen Spezialisten für Markenrecht prüfen zu lassen. Sollte sich der behauptete Unterlassungsanspruch bestätigen, wäre der Entwurf der Kanzlei Lichtenstein Körner & Partner mbB vor Abgabe des Versprechens zu modifizieren.

Darüber hinaus verlangt die Porsche AG Auskunft und Rechnungslegung über die Geschäfte, die mit den gerügten Produkten gemacht worden sind. Insbesondere wird auch die Angabe von Lieferanten eingefordert. Die Auskunftsansprüche haben zum einen den Zweck, die Lieferkette offenzulegen, um sämtliche Beteiligten zivil- und möglicherweise strafrechtlich zu verfolgen und so den Vertrieb „von der Wurzel an“ zu beenden. Zum anderen wird durch die Auskunft die Berechnung von Schadenersatzansprüchen vorbereitet und ermöglicht. Auch hier kann nur geraten werden, vor einem Anruf bei den Kollegen aus Stuttgart versierten Rechtsrat einzuholen.

Weiter wird die Vernichtung- und hierzu die Herausgabe der Waren gefordert.

Zuletzt werden die Kosten für das Einschalten der Kanzlei Lichtenstein Körner & Partner mbB vom Abgemahnten verlangt. Berechnet werden diese aus einem Streitwert von 130.000 EUR, was einem Betrag von netto 2194,90 EUR entspricht.

Selbstverständlich sollten Sie dieses und solche Schreiben und die hierin gesetzten Fristen ernst nehmen. Auf der anderen Seite empfiehlt es sich ganz und gar nicht, überhastet und ggf. vorschnell Fakten zu schaffen, die ggf. nicht mehr aus der Welt geschafft werden können (insbes. Unterlassungsversprechen und Auskunft). Wenden Sie sich zeitnahe an einen versierten Rechtsanwalt, der Ihnen bei der Verteidigung behilflich sein kann.

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Unsere Kanzlei berät und vertritt seit vielen Jahren in markenrechtlichen Angelegenheiten bundesweit. Wir verfügen über die erforderlichen Kenntnisse, um das für Sie bestmögliche Ergebnis zu erreichen. Gerne können Sie uns anrufen, um eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung Ihrer Angelegenheit zu erhalten. Sie können uns vorab auch – ebenfalls für Sie unverbindlich – die Abmahnung via E-Mail oder Telefax zusenden; sofern Sie Ihre Rufnummer mit angeben, werden wir uns gerne bei Ihnen zurückmelden.


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