Markenrecht: Abmahnung von Tommy Hilfiger Europe B.V. durch RAe Dr. Eikelau, Masberg & Kollegen

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Uns liegt erneut ein Schreiben der Kanzlei Dr. Eikelau, Masberg & Kollegen vor, mit welchem für die Tommy Hilfiger Europe B.V. die Verletzung von Markenrechten gerügt wird.

Konkret richtet sich der Vorwurf gegen den Verkauf von Kleidungstücken unter der Handelsplattform www.eBay.de, die das markenrechtlich geschützte Zeichen der B.V. tragen sollen und bei denen es sich dem Vorwurf nach um Plagiate/Fälschungen handeln soll.

Verlangt wird von dem Adressaten des Schreibens, wie in solchen Fällen üblich, die Abgabe eines Unterlassungsversprechens, zudem Auskunft und Schadenersatz. Darüber hinaus wird die Freistellung von den gegnerischen Rechtsanwaltskosten verlangt, die aus einem Streitwert von 200.000 EUR berechnet werden (entspricht netto 2.636,90 EUR).

Da sowohl die Abgabe eines Unterlassungsversprechens, als auch die erteilte Auskunft kaum/nicht wieder rückgängig gemacht werden können, ist in hohem Maße anzuraten, sich zuvor fristgerecht eines versierten anwaltlichen Beistandes zu versichern. Da das eingeforderte Unterlassungsversprechen den weiteren Handel zumindest erschweren würde, schlimmstenfalls unmöglich machen kann, kann die Bedeutung dieser Forderung nicht überschätzt werden.

Keinesfalls sollte eine markenrechtliche Abmahnung ignoriert werden. Dies führt in der Regel zu weiteren Kosten und ermöglicht es dem Gegner, eine Klage zu erheben. Auch Weiterungen in Form einer Strafanzeige (vgl. den Straftatbestand des § 143 MarkenG) sind möglich.

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