Mehrere Bußgeldverfahren gleichzeitig – wir retten die Fahrerlaubnis vor dem Entzug!

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Manchmal ist es wie verhext: Da hat man jahrelang keinen einzigen Punkt in Flensburg stehen, doch plötzlich wird man vom Pech verfolgt und sieht in Abständen von wenigen Monaten, Wochen oder gar nur Tagen immer wieder den hässlichen roten Blitz oder wird von der Polizei angehalten, weil man zu schnell gefahren sein soll. Manch einem Vielfahrer kommt es so vor, als ob es umso häufiger zu derartigen Ereignissen kommt, je mehr er sich darauf konzentriert, die zulässige Höchstgeschwindigkeit einzuhalten.

Bei fachkundiger Verfahrensführung ist es uns bislang ohne Ausnahme (!) auf die nachfolgend in ihren Grundzügen beschriebene Weise gelungen, wenigstens die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Erreichens der 8-Punkte-Schwelle zu vermeiden, wenn wir rechtzeitig in allen laufenden Verfahren beauftragt wurden.

Verschärftes Risiko durch Punkte-Maßnahmen seit 01.05.2014 – gerade für leichtere Verkehrsverstöße mit einem Punkt

Früher war es nicht allzu schlimm, wenn jemand eine eher geringfügige Geschwindigkeitsüberschreitung begangen hat und z. B. 21 km/h zu schnell auf einer Autobahn gefahren ist. Neben einer noch moderaten Geldbuße kam es ja nur zum Eintrag eines Punktes im damals noch Verkehrszentralregister heißenden Punkteregister. Erst beim Erreichen von 8 Punkten wurde man verwarnt, bei 14 Punkten zu einem Aufbauseminar verpflichtet und bei 18 Punkten wurde die Fahrerlaubnis entzogen.

Seit der Gesetzesreform zum 01.05.2014 weht aber ein anderer Wind: Wer 4 Punkte erreicht, wird kostenpflichtig ermahnt. Bei 6 Punkten folgt die kostenpflichtige Verwarnung und schon bei 8 Punkten im Fahreignungsregister ist die Fahrerlaubnis zu entziehen.

Natürlich ging diese Reform damit einher, dass die Bepunktung für Verkehrsverstöße weitgehend angepasst wurde. Verstöße mit Fahrverbotsfolge, die früher 3 oder 4 Punkte wert waren, werden nun überwiegend mit 2 Punkten belegt, was etwa verhältnismäßig erscheint.

Aber: Ein großes Problem stellen genau die oben erwähnten, eher moderaten Verkehrsverstöße dar, die aktuell sowie auch schon in der Vergangenheit mit nur einem Punkt bewehrt sind – denn dieser eine Punkt wiegt nun in Anbetracht der Fahrerlaubnis-Entziehung schon bei 8 statt früher erst bei 18 Punkten freilich sehr viel schwerer und gerade für Außendienstmitarbeiter, Handelsvertreter und Berufskraftfahrer geht damit ein erheblich gesteigertes Risiko einher.

Die Chance für Betroffene: Einsparen einer Punkte-Maßnahme und Erhalt eines kostenlosen (!) Punkte-Rabatts durch zeitliche Synchronisierung parallel laufender Bußgeldverfahren

Die erwähnten Maßnahmen bei den Stufen von 4/6/8 Punkten müssen von der Fahrerlaubnisbehörde aber der Reihe nach ergriffen werden, was stets den rechtskräftigen Abschluss eines Bußgeldverfahrens und den nachfolgenden Punkte-Eintrag beim Kraftfahrt-Bundesamt erforderlich macht – und eben hierin liegt bei professionell und mit Überblick durchgeführter Verteidigung auch eine sensationelle Chance:

Wenn ein Betroffener nicht vorschnell einzelne Bußgeldverfahren durch Akzeptanz des Bußgeldbescheides zum Ende bringt und dadurch Schritt für Schritt Punkteeinträge in Flensburg sammelt, sondern die Verfahren parallel mit anwaltlicher Hilfe führen lässt, dann kann selbst im Falle des gänzlichen Misserfolges zumindest erreicht werden, dass es irgendwann zum gleichzeitigen Eintrag eines ganzen Punkte-Paketes kommt. Rein rechnerisch macht dies bei der Summenbildung zunächst keinen Unterschied – faktisch aber schon, denn die Fahrerlaubnisbehörde kann dann gerade nicht erst die eine und dann die nächste Maßnahme nach dem obigen Punktesystem ergreifen und schon gar nicht können zwei Maßnahmen gleichzeitig angeordnet werden. Vielmehr ersparen wir auf diese Weise den Betroffenen regelmäßig die Maßnahme auf der zweiten oder dritten Eingriffsstufe (bei 6 oder 8 Punkten) und können zugleich die Einräumung einer sogenannten Schonung erzielen, bei der es sich faktisch und je nach Fallgestaltung um einen rechnerischen Rabatt von mindestens einem Punkt handelt.

Bereits in einer Vielzahl von Fällen ist es uns so gelungen, einen Verkehrsteilnehmer mit z. B. fünf alten Punkten und zwei oder mehr parallel laufenden Bußgeldverfahren davor zu bewahren, seine Fahrerlaubnis zu verlieren, eine sechsmonatige Sperrfrist vor der Neuerteilung abzusitzen und eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) durchzuführen. Gerade für die oben angesprochene Gruppe der Vielfahrer gehen derartige Verfahrenserfolge oftmals mit dem Erhalt des Arbeitsplatzes einher!

Berücksichtigt man zudem, dass in den angesprochenen Fällen bei richtiger anwaltlicher Vorgehensweise mindestens ein Rabatt von einem rechnerischen Punkt bewirkt werden kann, dass in derartigen Punkte-Regionen durch freiwillige Seminar-Teilnahme ein Punkte-Rabatt gar nicht zu erzielen wäre und andere Verkehrsteilnehmer mit weniger prall gefülltem Fahreignungsregister für die Reduzierung eines Punktes etwa 600 € für die Teilnahme an einem speziellen Seminar entrichten müssen, so stellt diese Vorgehensweise nebenbei auch noch eine ausgesprochen interessante Möglichkeit zur Punktereduzierung dar.

Verhinderung der Fahrerlaubnis-Entziehung selbst bei berechtigten Vorwürfen in mehreren Fällen – aber nur bei gleichzeitiger Mandatsführung in allen laufenden Verfahren

Der Clou an der beschriebenen Verteidigungstaktik liegt darin, dass die Entziehung der Fahrerlaubnis als schärfster Einschnitt für die Mobilität selbst dann verhindert werden kann, wenn sich in allen laufenden Verfahren die behördlichen Vorwürfe bestätigen, also z. B. die Geschwindigkeitsmessungen sich als richtig herausstellen sollten.

Umso erstaunlicher ist es, dass wir immer wieder, wenn sich ein Betroffener nach einem Anwaltswechsel an uns wendet, feststellen müssen, dass diese Verfahrenstaktik bei Betroffenen in der Regel überhaupt nicht und selbst in Anwaltskreisen vielfach in ihrem Potenzial nicht bekannt ist.

In anderen Fällen kommen neue Klienten erst dann zu uns, wenn sie von der Fahrerlaubnisbehörde wegen des Erreichens der 8-Punkte-Schwelle die Entziehung der Fahrerlaubnis angedroht bekommen. Nicht selten müssen wir dann aufgrund der zu spät erfolgenden Mandatierung in der gebotenen Deutlichkeit darauf hinweisen, dass diese gravierende und belastende Rechtsfolge hätte verhindert werden können, wenn der anwaltliche Kollege, der die Verteidigung in den Bußgeldverfahren übernommen hatte, die richtige Hilfstaktik angewendet hätte.

Ebenfalls festzustellen ist, dass selbst versiert auftretende Kollegen, die nach obiger Maßgabe vorgehen, quasi auf den letzten Metern einen entscheidenden Fehler begehen und eine – hier nicht näher zu erläuternde – Notwendigkeit übersehen, an der die Taktik dann scheitert.

Natürlich prüfen wir in allen Fällen zusätzlich, ob jeweils im Einzelnen Verfahren einzustellen sind, um den Punkteeintrag komplett zu verhindern. Nur für den Fall, dass dies nicht gelingt, stimmen wir den Verlauf der Verfahren so aufeinander ab, dass wenigstens die Entziehung der Fahrerlaubnis nach der oben erwähnten Vorgehensweise verhindert wird. Diese Hilfstaktik stellt sozusagen unseren „Plan B“ dar, um die Mobilität unserer Mandanten zu erhalten.

Selbstverständlich kommt es bei alldem nicht darauf an, aufgrund welcher Verkehrsordnungswidrigkeit es zu einem Punkteeintrag kommen soll. Die dargestellte Verteidigungstaktik funktioniert unabhängig davon, ob es zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung, einer Unterschreitung des gebotenen Sicherheitsabstandes, einem Ampelverstoß, einer Vorfahrtsverletzung, einer Fahrt unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss oder zur unbefugten Benutzung eines hand-held-Gerätes am Steuer etc. gekommen ist.

Wichtig ist bei alldem aber Folgendes: Helfen können wir Betroffenen nur dann, wenn uns alle offenen Bußgeld-Fälle übertragen werden und wir damit die Möglichkeit haben, diese auch im Gesamten zu überblicken. Ist eben dies gewährt, so kann die Entziehung der Fahrerlaubnis – bislang bei uns mit einer 100 %-Quote (!) – verhindert werden.

Dr. Sven Hufnagel

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Dr. jur. Sven Hufnagel ist auf die Verteidigung in Bußgeldsachen, insbesondere den Erhalt der Mobilität, spezialisiert, und weist 15-jährige Erfahrung aus mehreren tausend geführten Bußgeldverfahren auf. Bereits in unzähligen Fällen kam es dabei nach der oben beschriebenen Weise zur erfolgreichen Abwehr von Fahrerlaubnis-Entziehungen und zur Punkte-Schonung.

Die komplizierte Verteidigung in mehreren gleichzeitig gegen einen Betroffenen laufenden Bußgeldverfahren ist sein berufliches „Steckenpferd“.

In der großen „FOCUS-Anwaltsliste“ wurde er in den Jahren 2015, 2016, 2017 und 2018 vier Jahre hintereinander als „Top-Anwalt für Verkehrsrecht“ aufgeführt.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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