Mietwagen oder Ersatz Nutzungsausfall
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Frage:
„Nach einem Verkehrsunfall muss ich mein Auto reparieren lassen. Ich überlege, für die Dauer einen Mietwagen zu nehmen. Was ist mit den Kosten? Was ist, wenn ich auf eine Anmietung verzichte?"
Antwort:
„Da Sie Ihr Auto nicht nutzen können, hat Ihnen der Schädiger die Kosten für die Anmietung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs zu ersetzen. Wenn Sie auf die Anmietung verzichten, können Sie meist Zahlung wegen Nutzungsausfall verlangen.
Mieten Sie ein Fahrzeug, heißt es aufpassen, damit Sie nicht auf einem Teil der Kosten sitzen bleiben. Sie müssen Angebote von zwei oder drei Vermietern der Region einholen und grundsätzlich den günstigeren Normaltarif und nicht den teureren Unfallersatztarif wählen. Auch haben Sie sich die ersparte Nutzung des eigenen PKW anrechnen zu lassen, es sei denn, Sie wählen ein Fahrzeug, welches mindestens eine Typenklasse niedriger ist. Der Schädiger hat Ihnen zudem nur die Kosten nach der Schadenquote zu ersetzen.
Verzichten Sie auf einen Mietwagen, können Sie Ihre Haushaltskasse aufbessern. Für die normale Dauer einer Reparatur (5 bis 12 Tage) oder Ersatzbeschaffung (2 bis 3 Wochen) können Sie zwischen 27,00 € und 99,00 €/Tag entsprechend Ihres Fahrzeugtyps geltend machen. Dauert die Reparatur oder die Ersatzbeschaffung länger, sind möglicherweise schadenmindernde Maßnahmen (z. B. Interimsfahrzeug) geboten."
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