MS Conti Aragonit: Forderungsanmeldung nach § 10 KapMuG bis 09.02.2020 möglich

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Das Oberlandesgericht München hat, den von mir vertretenen, Musterkläger in dem Kapitalanlegermusterverfahren (KapMuG) zum Conti Aragonit bestimmt. Eine Forderungsanmeldung nach § 10 KapMuG kann noch bis zum 09.02.2020 vorgenommen werden. Das OLG hat auch gleich einen Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt, nämlich auf Oktober 2020.

In dem KapMuG-Verfahren werden die von mir geltend gemachten Prospektfehler wegen einer falschen Darstellung der Markterwartungen vom Oberlandesgericht geprüft. Der Conti-Aragonit Schiffsfonds war der jüngste der Conti-Bulker-Fonds. Er wurde erst im Juli 2012 aufgelegt. 

Zu diesem Zeitpunkt herrschte bereits seit knapp drei Jahren eine Überkapazität auf dem Markt für Massengutfrachter (Bulker) die zu einem Preisverfall der Charterraten und zur Insolvenz des zweitgrößten südkoreanischen Reeders geführt hatte. 

Der Prospekt verschweigt diese Tatsachen, unverändert wird dort behauptet, dass die Marktaussichten für die Conti Aragonit gut seien. Enorme Wachstumsraten der Bulker-Flotte in den Jahren 2009 bis 2011 hatten zu einer erheblichen Überkapazität auf der Angebotsseite geführt, in deren Folge auch die Baupreise für Bulker fielen und damit auch der Wert der Schiffe. 

Durch das Kapitalanlegermusterverfahren (KapMuG) besteht für Anleger, die bislang noch keine Klage eingereicht haben, die Möglichkeit, ohne weitergehendes Prozesskostenrisiko im Hinblick auf gegnerische Anwaltskosten und zu – im Vergleich zu einer Klage – günstigeren eigenen Anwaltskosten sowie günstigeren Gerichtskosten, die Verjährung für die Schadensersatzforderung gegen die Gründungsgesellschafter, wegen der fehlenden Aufklärung über die vorhandenen Prospektfehler, zu hemmen. Diese Möglichkeit der Forderungsanmeldung nach § 10 KapMuG besteht bis zum 09.02.2019. 

Danach ist eine günstige Anmeldung nicht mehr möglich. Die Forderungsanmeldung muss durch einen Anwalt vorgenommen werden. Gerne melde ich Ihre Forderung an.


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