Nachrichten- und Bewertungssystem: Sie entscheiden, was Sie nutzen!

  • 2 Minuten Lesezeit
Nachrichten- und Bewertungssystem: Sie entscheiden, was Sie nutzen!
Fiona Pröll anwalt.de-Redaktion

Ihr anwalt.de-Profil ist so individuell wie Sie – und das gilt auch für die Funktionen Ihres Kontos. Sowohl das Nachrichten- als auch das Bewertungssystem lässt sich jederzeit nach Belieben aktivieren bzw. deaktivieren.

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Wie wollen Sie erreichbar sein?

Sie legen fest, ob Ratsuchende Ihnen über anwalt.de neue Anfragen schreiben können. Entsprechende Einstellungen lassen sich in Ihrem Konto unter „Nachrichten aktivieren/deaktivieren“ für Ihr Anwaltsprofil bzw. unter „Kanzleinachrichten aktivieren/deaktivieren“ für Ihr Kanzleiprofil vornehmen.

anwalt.de-Profil mit und ohne Nachrichtensystem

Ist Ihr Nachrichtensystem aktiviert, wird in Ihrem Profil, Ihrem Treffer in der anwalt.de-Suche sowie in allen Rechtstipps Ihres Anwaltsprofils ein Nachrichtenformular integriert. Darüber können Ratsuchende Sie schnell und einfach kontaktieren. Die Anfragen laufen in Echtzeit in Ihren anwalt.de-Posteingang ein und werden parallel dazu an bis zu zwei hinterlegte E-Mail-Adressen geschickt.

Wenn Sie Ihr Nachrichtensystem deaktivieren, entfällt das Nachrichtenformular. Ratsuchende können Sie dann selbstverständlich weiterhin telefonisch oder per E-Mail über die Kontaktdaten erreichen, die Sie in Ihrem Profil angegeben haben. Auch bei einem deaktivierten Nachrichtensystem haben Sie die Möglichkeit, in Ihrem anwalt.de-Postfach bestehende Unterhaltungen fortzuführen.

Sie erhalten Anfragen, die nicht Ihrem Wunsch entsprechen? Prüfen Sie Ihren Profiltext und passen Sie diesen im Konto unter „Über mich“ bzw. „Über meine Kanzlei“ noch genauer an Ihre Zielgruppe an.

Möchten Sie sich auch online eine Reputation aufbauen?

Ebenso liegt es in Ihrer Hand, ob Sie auf anwalt.de bewerten werden können. In Ihrem Konto unter „Bewertungen aktivieren/deaktivieren“ bzw. „Kanzleibewertungen aktivieren/deaktivieren“ lässt sich das System ein- und ausschalten.

Wenn Ihr Bewertungssystem aktiviert ist, können Sie in Ihrem Profil bewertet werden – in Form einer 5-Sterne-Skala mit begleitender Rezension. Ihr aktueller Bewertungsdurchschnitt wird in Ihrem Profil sowie in Ihrem Suchtreffer auf Google und in der anwalt.de-Suche angezeigt. 

anwalt.de-Profil mit und ohne Bewertungssystem

Ab zehn erhaltenen Bewertungen und einem Durchschnitt von 4,7 und höher erhält Ihr Suchtreffer auf anwalt.de zudem das Siegel „Sehr gut“. Ihre Bewertungen werden in Ihrem Profil in chronologisch absteigender Reihenfolge angezeigt.

Ist Ihr Bewertungssystem deaktiviert, entfällt die Möglichkeit, eine Bewertung für Sie auf anwalt.de abzugeben. Außerdem werden Ihre bisher erhaltenen Bewertungen und Ihr Bewertungsdurchschnitt sowie ggf. auch Ihr „Sehr gut“-Siegel nicht mehr öffentlich angezeigt. In Ihrem Kontobereich können Sie die bereits erhaltenen Bewertungen weiterhin einsehen. Sobald Sie das Bewertungssystem reaktivieren, sind alle nicht blockierten Bewertungen und Ihr Bewertungsdurchschnitt sofort wieder online und Sie können auf anwalt.de neue Bewertungen sammeln.

Sie haben eine Bewertung erhalten, die gegen die Richtlinien verstößt? Wählen Sie diese einfach aus Ihrer persönlichen Bewertungsübersicht bzw. der Bewertungsübersicht Ihrer Kanzlei aus und melden Sie sie bei anwalt.de per Knopfdruck zur Prüfung auf dauerhafte Deaktivierung. Ab diesem Moment ist die Bewertung bereits vorübergehend deaktiviert.

Bei Fragen zum Nachrichten- und Bewertungssystem hilft Ihnen unser Kundenservice gern weiter.

(FPR; ZGRA)

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Foto(s): ©Unsplash/Kevin Baghat, ©Pexels/cottonbro

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