Negative Bewertung auf eBay, Amazon, yelp, sanego oder jameda erhalten? Wir helfen!

  • 2 Minuten Lesezeit

Niemand bekommt sie gerne: Negativbewertung auf Onlineplattformen wie Ebay, Amazon, yelp und Co. Zwar ermöglicht das Bewertungssystem dieser Online-Plattformen es auch negative Bewertungen/ Kommentare abzugeben.

Problematisch wird das Ganze jedoch, wenn die hinterlassenen Bewertungen nicht mehr sachlich, sondern unwahr sind oder möglicherweise sogar beleidigenden Charakter haben. Solche unsachlichen oder beleidigen Bewertungen muss sich niemand gefallen lassen!

In Zeiten des Internets und der Smartphones ist es möglich „schnell mal“ auf Onlineplattformen Bewertungen für Restaurants, Cafés und andere Dienstleister abzugeben. Mittlerweile ist es sogar möglich, für Ärzte, Zahnärzte und andere Heilberufe Bewertungen abzugeben. Für diese Berufsgruppen gibt es neben dem gängigen Bewertungsportal www.yelp.de auch spezielle Internet-Bewertungsportale wie z. B. www.jameda.de oder www.sanego.de. Für Onlinehändler können z.B. auf den Online-Verkaufsportalen www.ebay.de oder www.amazon.de Bewertungen und Kommentare abgegeben werden.

Sollten Sie eine negative Bewertung/Kommentar erhalten haben, ist es durchaus sinnvoll, von einem fachkundigen Rechtsanwalt prüfen zu lassen, ob die Bewertung berechtigt und wahre Tatsachen enthält oder es sich um eine falsche Tatsachenbehauptung bzw. um sogenannte Schmähkritik handelt. Hier sollte von Ihrem Rechtsanwalt eine genaue Prüfung des Einzelfalls vorgenommen werden. Falls es sich um eine falsche Tatsachenbehauptung sollte, könnte Ihr Rechtsanwalt die Gegenseite z.B. in Form einer Abmahnung anschreiben, um diese zu einer Löschung der Bewertung zu bewegen. Sollte der Verfasser des Kommentars eine Löschung bzw. Entfernung des Kommentars verweigern, könnte man gegen ihn im Rahmen eines Einstweiligen Verfügungsverfahrens bzw. Klageverfahrens vorgehen. So kann z.B. eBay nach Erlass einer Einstweiligen Verfügung eine Löschung des Kommentars vornehmen.

Gerne sind wir Ihnen behilflich, wenn Sie Betroffener einer ungerechtfertigten negativen Bewertung bzw. Kommentars sind. Wir helfen Ihnen bei der Löschung negativer Bewertungen und Kommentare.

Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs informieren wir Sie gerne über die Kosten und Risiken.

Ihr

Lars Hämmerling

-Rechtsanwalt-


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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