Neuer Punktekatalog 2014? Schon heute konsequent gegen Punkte kämpfen !
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Zum 01.04.2013 erfolgt zunächst "nur" eine (empfindliche) Anhebung der Bußgeldsätze.
Im Jahr 2014 soll dann ein neuer Punktekatalog in Kraft treten. Bleibt es dabei - was zu befürchten ist, wird es noch wichtiger, gegen jeden "Punkt" anzukämpfen, denn schließlich werden die Sanktionsmechanismen - nach dem jetzigen Stand der Planungen - deutlich einschneidender ausfallen und früher greifen.
So wird die Punktetabelle ab 01.02.2014 wohl aussehen:
1 Punkt Ordnungswidrigkeiten
2 Punkte grobe Ordnungswidrigkeiten mit Regelfahrverbot
sowie Straftaten
3 Punkte Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis
Die „alten" eingetragenen Punkte sollen umgerechnet werden und zwar so:
Punktestand alt Punktestand neu
1 - 3 1
4 - 5 2
6 - 7 3
8 - 10 4
11 - 13 5
14 - 15 6
16 - 17 7
≥ 18 8
Die Sanktionen ab Erreichen eines bestimmten Punktestands sollen verschärft werden:
Punkte alt Punkte neu Maßnahme
8-13 4-5 Ermahnung
14-17 6-7 Seminaranordnung
Ab 18 ab 8 Entziehung der Fahrerlaubnis
Es tritt hinzu, dass man seine Punkte viel schwerer wieder los wird.
Ein Punkteabbauseminar, wie heute, wird es nicht mehr geben. Wegen der Umrechnung ist deshalb insbesondere Mehrfachtätern dringend zu empfehlen, ein solches noch in diesem Jahr zu absolvieren. Bei einem Punktestand bis 8 können damit noch 4 (alte) Punkte abgebaut werden, darüber sind es immerhin 2 (alte) Punkte. Zu beachten ist, dass ein solches Seminar auch nach altem Recht nur alle
5 Jahre absolviert werden kann.
Nach derzeit noch gültigem Recht werden alle Punkte wegen Ordnungswidrigkeiten gelöscht, wenn 2 Jahre lang keine eintragungspflichtige Tat begangen wurde; unabhängig davon bleibt keine Ordnungswidrigkeit länger als 5 Jahre eingetragen.
Nach neuem Recht sieht auch das schlechter aus, die Tilgungsfristen werden nur auf die einzelne Eintragung berechnet und lauten:
Ordnungswidrigkeiten mit 1 Punkt 2 Jahre
Ordnungswidrigkeiten mit 2 Punkten 5 Jahre
Das bedeutet, dass bspw. gerade die schwerwiegenderen Geschwindigkeitsübertretungen und Rotlichtverstöße (länger als 1 sec.) in der Regel länger im Verkehrszentralregister eingetragen bleiben werden als bisher.
Beachtet man das neue Sanktionssystem, insbesondere die zwangsläufige Seminaranordnung ab 6 Punkten (statt früher ab 14), wird die Brisanz augenscheinlich, denn wer das Seminar nicht wahrnimmt, der verliert schon dadurch die Fahrerlaubnis.
Das Seminar wird wohl aber nicht mehr wie bislang „nur" ca. 200,00 Euro kosten, sondern wegen der ebenfalls neu geregelten Qualität als kombiniertes Seminar mit Fahrlehrer und Verkehrspsychologe rund 600,- Euro!!!
Es wird also Einige geben, welche die Fahrerlaubnis schon nach 6 Punkten verlieren werden, weil sie sich das Seminar nicht leisten können.
6 Punkte hat man aber schon wenn man beispielsweise 2013 noch 6 Punkte (alt) eingetragen hat (= Umrechnung in 3 Punkte neu), 2014 bei „Rot" (länger als 1 sec.) unaufmerksam die Ampel überfährt und 2015 eine kleine eintragungspflichtige Ordnungswidrigkeit (verkehrsrelevanter Verstoß mit Geldbuße ab 60,00 Euro) begeht!!!
Nach alledem ist das Vorhaben zu Recht auf breite Kritik bei Verkehrsrechtlern gestoßen. Dass zumindest einige wenige Verbesserungen erfolgen, bevor das Ganze (wohl zum 01.02.2014) in Kraft tritt bleibt allerdings nichts, als eine vage Hoffnung.
Am ehesten wahrscheinlich ist die Aufrechterhaltung der Möglichkeit des (aber geringeren) Punkteabbaus durch ein freiwilliges Seminar...
Fazit:
Es ist schon heute, besonders für Vielfahrer und „Pechvögel", wichtig, keinen Bußgeldbescheid ungeprüft hinzunehmen, sondern möglichst eine Beseitigung oder Herabsenkung der einzutragenden Punkte zu erreichen.
Mit dem nötigen Know-how ausgestattet, unterstützen wir Sie dabei gern!
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