Neues Gesetz gegen den Abmahnmissbrauch

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Viele Online-Händler sind von dem Abmahnungswahnsinn in den letzten Jahren betroffen. Kaum haben sie einen neuen Shop eröffnet, flattert schon die 1. Abmahnung ins Haus. Häufiger Angriffspunkt ist dabei die Verletzung der vor- und nachvertraglich bestehenden Hinweis- und Informationspflichten. Oftmals steckt gar nicht mal mehr der Wettbewerber dahinter, sondern Abmahn-Vereinigungen (oftmals auch Anwaltskanzleien), die ausschließlich Online-Auftritte prüfen und massenweise Abmahnungen versenden. Man könnte hier durchaus von mafiösen Strukturen sprechen. Es darf aber nicht sein, dass dadurch der Onlinehandel beschränkt wird und viele Händler von diesem Instrument absehen. Gerade in diesen Zeiten haben die Händler keine andere Möglichkeit, als ihre Waren und Dienstleistungen online zu verkaufen.

Am 10.09.2020 hat der Deutsche Bundestag nun reagiert und das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs zur deutlichen Eindämmung des Abmahnmissbrauchs auf den Weg gebracht. Dieses entzieht den Abmahnern die Grundlage ihres Geschäftsmodells.

Zukünftig dürfen Mitbewerber eine Erstattung von Kosten nicht mehr verlangen, wenn sie Abmahnungen wegen Verstößen gegen Informations- und Kennzeichnungspflichten sowie den Datenschutz in Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern auf den Weg bringen. Zudem wird die Höhe der Vertragsstrafe im Fall einer einmaligen Abmahnung begrenzt. Auch wird das Recht zur freien Wahl des Gerichtsortes gekippt.

 

Die finanziellen Anreize für Abmahnungen werden demzufolge empfindlich reduziert.

 

Auch wird die Anspruchsbefugnis von Abmahnern reglementiert. So sollen Mitbewerber zukünftig Unterlassungsansprüche nur dann geltend machen können, wenn sie in einem nicht unerheblichen Umfang Waren oder Dienstleistungen vertreiben oder nachfragen. Auf diese Weise sollen Onlineshops mit Fantasieprodukten ebenso wie insolvente Mitbewerber vom Abmahnungsrecht ausgeschlossen sein. Zudem entzieht das Gesetz unseriösen Vereinigungen, die Einnahmen durch Abmahnungen erwirtschaften, den Boden. Nun sind nur noch Wirtschaftsverbände, die bestimmte Anforderungen für eine Zertifizierung erfüllen müssen, zur Versendung von Abmahnungen berechtigt. Die Prüfung der Verbände erfolgt zukünftig durch das Bundesamt für Justiz.

 

Wer eine Abmahnung zu Unrecht erhält, profitiert zukünftig von einem Gegenanspruch auf Ersatz der Kosten, die ihm durch die nötige Rechtsverteidigung entstehen.

 

Es lohnt sich dennoch, sich bereits bei der Programmierung seines Online-Shops rechtlich begleiten und beraten zu lassen. Die rechtlichen Hürden sind nach wie vor komplex und müssen in ihrer Beachtung und rechtskonformen Umsetzung von dem Programmierer nicht verantwortet werden, der nämlich keine rechtsberatenden Tätigkeiten ausüben darf. Wir klären Sie über die Anforderungen bezüglich der rechtssicheren Gestaltung Ihres Online-Shops unter anderem auch in unserer Veranstaltung am 20.05.2021 auf. Hier geht es zur Anmeldung: https://www.trustedmentors.de/events/informations-und-hinweispflichten-im-online-handel/

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