Niederlande nehmen Fiat Chrysler ins Visier: Weitet sich der Dieselabgasskandal endgültig auf ausländische Hersteller aus?

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Auch in den Niederlanden ist Fiat Chrysler Automobiles (FCA), das heute unter Stellantis N.V. firmiert, in den Fokus der Behörden wegen Abgasmanipulationen an Dieselmotoren geraten. Offensichtlich sind beim „Grand Cherokee“ der Tochtermarke Jeep und beim Vitara“ der Marke Suzuki, für das FCA die Motoren liefert, verbotene Emissionsstrategien festgestellt worden.

In den Diesel-Abgasskandal bei Fiat Chrysler Automobiles (FCA), das seit dem 16. Januar 2021 durch die Fusion mit der Groupe PSA in der Automobilholding Stellantis N.V. aufgegangen ist, kommt weiterer Schwung. Das niederländische Ministerium für Verkehr und Wasserwirtschaft hat gegen FCA aufgrund von Abgasmanipulationen an Dieselmotoren strafrechtliche Ermittlungen beantragt. Das berichteten niederländische Medien Anfang März. Im Kern geht es dabei um eventuelle Manipulationen bei Modellen des Tochterunternehmens Jeep. Laut der Berichte handelt es sich um den „Grand Cherokee“, das Topmodell der Marke. Die niederländische Verkehrsaufsicht RDW habe Jeep angewiesen, die Fahrzeuge zurückzurufen und mit einem Software-Update zu versehen. Auch der SUV „Vitara“ der Marke Suzuki war der Behörde negativ aufgefallen. Für das Fahrzeug liefert FCA die Motoren.

„Die Causa zeigt einmal mehr, dass nicht nur deutsche Hersteller vom Dieselabgasskandal betroffen sind. Der bisherige eigenständige Konzern Fiat Chrysler Automobiles gehörte zu den größten Autobauern der Welt mit zahlreichen Tochtermarken und Modellen. Der Dieselabgasskandal kann dadurch also weitere Fahrt aufnehmen“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde.

Die niederländische Behörde RDW erklärte, sowohl beim „Grand Cherokee“ als auch beim „Vitara“ seien „verbotene Emissionsstrategien“ festgestellt worden. Das sollten betroffene Verbraucher laut Dieselexperte Dr. Gerrit W. Hartung weiter beobachten und die Möglichkeit der Betrugshaftungsklage gegen den Konzern prüfen. Wichtig dabei: Neue Klagen sind nicht mehr gegen Fiat Chrysler Automobiles (FCA) zu richten, sondern aufgrund der neuen Konzernstruktur gegen die Stellantis N.V.

„Das gilt insbesondere auch für die zunehmenden Klagen im Abgasskandal im Wohnmobilsegment. In etwa 90 Prozent der Abgasskandal-Fälle bei Fiat Chrysler mit der Marke Iveco geht es um Wohnmobile. Iveco hat aktuell folgende drei Wohnmobile im Angebot, die unter dringendem Verdacht stehen, die EU-Abgasnorm nicht einzuhalten und die Abgasreinigung unzulässig manipuliert zu haben: Daily Hi-Matic, Daily 4x4 und Eurocargo. Und auch bei Fiat Chrysler selbst kommen die Einschläge näher“, betont der Rechtsanwalt.

Kürzlich hat das Landgericht Koblenz (Urteil vom 01.03.2021, Az.: 12 O 316/20) FCA verurteilt, an einen geschädigten Verbraucher einen Betrag in Höhe von 52.484,12 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen. Zudem muss die Beklagte den Kläger von den durch die Beauftragung der Prozessbevollmächtigten des Klägers entstandenen vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 3.352,86 Euro freistellen und die Kosten des Rechtsstreits tragen. Streitgegenständlich ist ein Wohnmobil vom Typ Roller team Zefiro 266TL Fiat Ducato 2 mit 150 PS. In diesem Fahrzeug ist ein von der Beklagten hergestellter Dieselmotor vom Typ Multijet mit einem Hubraum von 2,2 Litern und der Abgasnorm Euro 6 verbaut.

Anwalt Dr. Gerrit W. Hartung betont: „Aufgrund der hohen Kaufpreise solcher Reise- und Wohnmobile können die wirtschaftlichen Schäden für geschädigte Dieselkäufer besonders groß sein. Eigentümer sollten daher die Möglichkeit einer Betrugshaftungsklage dringend prüfen, um keine wirtschaftlichen Nachteile zu erleiden, sondern ihr Recht aufgrund der vorgenommenen Abgasmanipulationen erfolgreich durchzusetzen.“



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