NSU-Morde: Landesinnenministerium muss Presse Auskunft erteilen

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Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Greifswald vom 14. Februar 2013, muss das Schweriner Innenministerium den Medien Auskunft erteilen, ob der Landesverfassungsschutz Erkenntnisse über die Morde der NSU und etwaige Verbindungen nach Mecklenburg-Vorpommern hatte, inwiefern er V-Leute aus der rechten Szene finanzierte und ob die Gelder für Propagandazwecke oder den Aufbau rechtsextremer Strukturen verwendet wurden. Damit setzte sich die Neubrandenburger Verlagsgruppe „Nordkurier" im Eilverfahren gegen das Innenministerium durch. Die einstweilige Anordnung kann nicht mehr angefochten werden.

Bereits Anfang 2012 hatte der Nordkurier im Zusammenhang mit der NSU-Mordserie entsprechende Auskünfte eingefordert, aber mit Verweis auf die Geheimhaltungspflicht nicht erhalten. Die Verlagsgruppe klagte auf Herausgabe der geforderten Informationen, kassierte aber in erster Instanz eine Niederlage, erst das OVG Greifswald entschied zu Gunsten der Presse.

Nach dem jetzigen Stand der Ermittlungen im NSU-Fall, wurde eines der zehn Opfer der Terrorzelle 2004 in Rostock ermordet. Ferner sollen zwei Banküberfälle in Stralsund auf das Konto der NSU gehen. Die mutmaßliche Terroristin Beate Zschäpe, soll in früheren Jahren Kontakte zum ehemaligen Landesvorsitzenden der NPD gepflegt haben.

Das CDU-geführte Innenministerium wird nach dem Urteil des OVG Greifswald über diesbezügliche Erkenntnisse des Landesverfassungsschutzes Auskunft erteilen müssen. Im Hinblick auf mögliche Geldleistungen an rechtsextreme V-Leute verlangte das Gericht lediglich ein allgemeine Information, dass Innenministerium muss keine Angaben zur Höhe der Zahlungen machen.


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