OLG Stuttgart: Fahrverbot kann nach Zeitablauf entfallen

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Im Bußgeldkatalog sind für bestimmte Ordnungswidrigkeiten Fahrverbote als Regel angeordnet. Daneben gibt es Fahrverbote, die wegen einschlägiger Voreintragungen verhängt werden können. Die Behörden sprechen hier von "Beharrlichkeit". Im einzelnen  gibt es bereits Rechtstipps über Fahrverbote und Neuerungen des Verfassers.

Die Fahrverbote wegen Beharrlichkeit können in einer Verhandlung erfahrungsgemäß vor Gericht einfacher aufgehoben werden. Der Verfasser, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht hat in vielen Verfahren ein Fahrverbot zum Wegfall bringen können.

Zeitablauf kann Fahrverbot entbehrlich machen

Das Oberlandesgericht Stuttgart  hat sich mit Beschluss vom 19.01.2017 - 2 Ss 762/16 - zu den zeitlichen Voraussetzungen geäußert. Ein Fahrverbot soll demzufolge eine warnende Wirkung auf den Betroffenen ausüben und ihn anhalten, sich künftig verkehrsordnungsgemäß zu verhalten.

Aufgrund des langen Zeitablaufs seit Begehung der Tat ist der spezialpräventive Zweck der Maßnahme bereits durch die lange Zeit des Schwebezustandes und die für den Betroffenen damit verbundene Ungewissheit über das Fahrverbot erreicht und die Verhängung eines Fahrverbotes deshalb nicht mehr geboten. 

Das Fahrverbot  verliert seinen Sinn, wenn die zu ahndende Tat lange zurückliegt, die für die lange Verfahrensdauer maßgeblichen Umstände auch außerhalb des Einflussbereichs des Betroffenen liegen und in der Zwischenzeit kein weiteres Fehlverhalten im Straßenverkehr festgestellt worden ist (so auch OLG Karlsruhe NStZ-RR 2007, 323; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 5.3.2013 - 6/13 OWi).

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht Christian Steffgen ist seit 20 Jahren mit der Verteidigung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Verkehr vor deutschen Gerichten spezialisiert. Aus dessen Sicht ist dringend zu empfehlen, zunächst anwaltlichen Rat einzuholen, bevor Angaben bei der Polizei oder gegenüber den Behörden gemacht werden.

Eine kostenfreie Erstberatung per Telefon oder e-mail ist möglich.

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