Online Broker bridgefund i.o: BaFin untersagt der Online Trading Plattform die unerlaubt betriebene Finanzportfolioverwaltung und den unerlaubt betriebenen Eigenhandel!

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Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei plan C, die zahlreiche von Bridgefund betrogene Anleger vertritt, hat durch ihre Beschwerden bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gegen den betrügerischen Broker Bridgefund einen ersten Erfolg errungen. Die BaFin teilte uns am 11.3.2021 mit, dass sie mit Bescheid vom 12. Februar 2021 gegenüber der Bridgefund die sofortige Einstellung der unerlaubt betriebenen Finanzportfolioverwaltung sowie des unerlaubt betriebenen Eigenhandels angeordnet hat. 

Wir hoffen, durch das Verbot der Bridgefund durch die BaFin weitere Anleger vor einem Anlagebetrug bewahren zu können.

Bridgefund hatte nie eine gewerbsmäßige Erlaubnis 

Nach Wertung der BaFin betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig die Finanzportfolioverwaltung nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 3 Kreditwesengesetz (KWG) und den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c KWG. Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt Bridgefund nicht und handelt daher unerlaubt. Die Geschäftstätigkeit von Bridgefund ist somit einzustellen und muss abgewickelt werden.

Für Finanzdienstleistungen und Investmentgeschäfte in Deutschland ist eine Erlaubnis der BaFin aber zwingende Voraussetzung. Solche Geschäfte zu tätigen, zu unterstützen oder zu ermöglichen ist, auch grenzüberschreitend, nach Deutschland hinein, untersagt. Unternehmen, die sich trotzdem daran beteiligen, sind den Kunden zu Schadensersatz verpflichtet. 

Auf ihrer Broker-Plattform präsentiert sich bridgefund.io als weltweites Online-Trading Unternehmen, das über hervorragende Handelsdienstleistungen und hoch entwickelte Handelsplattformen Zugang zu den Handelsmöglichkeiten der Finanzmärkte biete. Über die Konten soll ein Handel mit Forex-Produkten, finanziellen Differenzkontrakten (Contracts for Difference – CFD), Waren und Rohstoffen (commodities), Indizes, Aktien und Kryptowährungen abgewickelt werden. Dabei trifft die Gesellschaft ohne vorherige Rücksprache mit dem Kontoinhaber mittels einer Fernwartungssoftware (z.B. „Anydesk, „Teamviewer“) selbst Anlageentscheidungen über die Konten. Wie sich aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Website ergibt, bietet Bridgefund den Verkauf von Finanzinstrumenten zu selbst gestellten Preisen an. 

Klare Indizien für einen Betrug

Nach unseren bisherigen Erkenntnissen gehen wir davon aus, dass der „Online Broker“ Bridgefund die Anleger um ihre Investitionen betrogen hat. Der Online Broker bridgefund.io ähnelt sehr den zahlreichen anderen uns bekannten Broker -Plattformen, die lediglich fingierte, betrügerische Plattformen sind und mit den investierten Anlagegeldern überhaupt nicht handeln. 

Ein Impressum ist auf der Broker-Plattform bridgefund.io nicht vorhanden. Unter der angegebenen Telefonnummer und den Emails konnten wir niemanden erreichen. In Unterlagen, die wir der BaFin vorlegen konnten, werden für die Gesellschaft Geschäftsadressen in St. Vincent und die Grenadinen sowie in London benannt.

Fingierte Steuerforderungen sind Teil des Betruges 

Die BaFin bestätigt nach Überprüfung, dass die geschädigten Bridgefund-Kunden falsche Steuerforderungen erhalten haben. Auch unsere Mandanten wurden aufgefordert, Steuern in Höhe von 10% zu bezahlen, wenn sie sich ihren angeblichen Gewinn auszahlen lassen wollten. Diese gefälschten Schreiben sollen angeblich von einer Handelsplattform zum Erwerb von Kryptowährungen stammen, was jedoch nicht der Fall ist.

„Solche Steuerforderungen sind Teil der Betrugsmasche, um die Geschädigten noch weiter auszunehmen und haben keinerlei rechtliche Grundlage“ erklärt Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Verbraucherrecht spezialisierten Kanzlei plan C. “Viele Mandanten sind verunsichert und glauben von Steuern für ausländische Gewinne schon etwas gehört zu haben. Doch selbst wenn die Mandanten die angeblichen Steuern bezahlen, erhalten sie keine Auszahlung ihres Gewinnes bzw. Kontostandes, sondern werden mit fadenscheinigen Argumenten überredet, weiter zu bezahlen. Uns haben Mandanten berichtet, dass sie so mehrfach fingierte Steuern, Kommissionen oder Kautionen bezahlt haben und trotzdem ihre gesamten Investitionen nicht wiedererhalten haben“.

Mit dem richtigen Plan zum Erfolg

Wenn Sie Opfer von Bridgefund oder eines anderen betrügerischen Brokers (https://kanzlei-plan-c.de/aktuelle-faelle/online-trading-betrug/) geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite. 

Die Kanzlei plan C analysiert Ihre Situation und klärt Sie darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind. Wir prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder sowie die strafrechtlichen Aspekte des Kapitalanlagebetrugs. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen zu können, arbeiten wir, auch im Fall Bridgefund, in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften zusammen.

Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 20 Jahren in der Vertretung geschädigter Anleger sehr erfolgreich tätig.

Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung – Kanzlei plan C

https://kanzlei-plan-c.de



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