Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr – der Anhörungsbogen

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Wenn Ihnen im Straßenverkehr ein ordnungswidriges Verhalten wie z. B. ein Geschwindigkeits-, Rotlicht- oder Abstandsverstoß, die Nutzung eines Mobiltelefons oder auch die Fahrt unter Einfluss von Alkohol oder Betäubungsmitteln vorgeworfen wird, erhalten Sie in der Regel relativ zeitnah von der Behörde den sogenannten Anhörungsbogen.

Als Betroffener fragt man sich dann, was genau ist das überhaupt und was ist nun zu tun?

1. Was ist der Anhörungsbogen?

Mit dem Anhörungsbogen führt Ihnen die Behörde vor Augen, welcher Verkehrsverstoß Ihnen vorgeworfen wird. Gleichzeitig gewährt Ihnen die Behörde rechtliches Gehör. Sie haben durch den Anhörungsbogen also die Möglichkeit, aus Ihrer Sicht zu dem Vorwurf Stellung zu nehmen.

Dies sollten Sie aber auf keinen Fall tun!

Es ist zwar durchaus nachvollziehbar, dass Sie sich als Mensch bei einem Vorwurf reflexartig äußern und rechtfertigen möchten. Im Umgang mit den Behörden verschlechtert die unbedachte Abgabe von Erklärungen aber Ihre Ausgangsposition massiv. Was Sie einmal gegenüber den Behörden geäußert haben, lässt sich in der Regel nicht mehr rückgängig machen.

2. Was ist also zu tun?

a) Schweigen – keine Angaben zur Sache

Sie machen keine Angaben zur Sache, also dem Vorwurf an sich. Ihnen steht – ähnlich wie im Strafverfahren – ein Schweigerecht zu. Sie brauchen sich also bzgl. der erhobenen Vorwürfe nicht gegenüber den Behörden äußern und sollten dies auch ausnahmslos nicht tun. Dies ist Ihr gutes Recht, es darf Ihnen nicht nachteilig ausgelegt werden.

b) Überprüfung der personenbezogenen Daten

Überprüfen Sie, ob Ihr Name und Ihre Wohnanschrift zutreffend auf dem Anhörungsbogen ermittelt wurden. Sie sind nämlich gemäß § 111 OWiG grundsätzlich dazu verpflichtet, Angaben zur Person zu machen.

Sind die personenbezogenen Angaben zutreffend, können Sie den Anhörungsbogen weglegen und fortan ignorieren. Sie müssen in diesem Fall auch keine Angaben zur Person machen.

Für den seltenen Fall, dass die von der Behörde ermittelten Personendaten unzutreffend sind, müssen Sie diese gegenüber der Behörde korrigieren.

c) Und dann?

Nach einer gewissen Zeit wird die Behörde Ihnen in der Regel einen Bußgeldbescheid zustellen. Bewahren Sie den Zustellungsumschlag (gelber Briefumschlag) gut auf und suchen Sie unverzüglich den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens auf. Dieser überprüft dann, ob ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid sinnvoll ist.

Sollte Ihnen ein Anhörungsbogen wegen einer Ordnungswidrigkeit zugestellt worden sein, melden Sie sich bei mir. Ich kümmere mich gerne um alles Weitere.


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