PerfectX OHG und Kanzlei Schroeder – Abmahnung wegen gewerblicher Tätigkeit auf eBay

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Diese Woche erreichte uns wieder eine Abmahnung von Rechtsanwalt Lutz Schroeder, der diesmal für die PerfectX OHG eine Abmahnung gegen einen einen eBay Anbieter ausspricht. Dem als privat ausgewiesenen Anbieter wird seitens der PerfectX OHG vorgeworfen, dass er tatsächlich als gewerblicher Händler einzustufen sei. Gewerbliche Anbieter haben bei Ebay eine Vielzahl von Informationspflichten (Impressum, AGB, Widerrufsbelehrung) zu erfüllen. Wer dies unterlässt, handelt wettbewerbswidrig.

Vorab: Wenn Sie auch eine Abmahnung von Rechtsanwalt Lutz Schroeder und der PerfectX OHG erhalten haben, können Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Experten für Wettbewerbsrecht nutzen. Übersenden Sie uns einfach die Abmahnung an info@wd-recht.de oder rufen Sie uns unter 0251/20 86 80 30 an.

 

Was ist Gegenstand der Abmahnung von der PerfectX OHG?

Gegenstand der aktuellen Abmahnung ist ein wettbewerbsrechtlicher „Klassiker“. Das Angebot durch einen privaten eBay-Anbieter, der aus Sicht der Rechtsprechung jedoch als gewerblich einzustufen ist, ist nahezu tätglich Gegenstand unserer Beratungspraxis.

Hintergrund ist, dass NICHT darauf ankommt, wie sich die Anbieter selbst einschätzt, sondern ALLEIN darauf, ob es sich aus objektiver Sicht um ein private oder gewerbliches Angebot handelt. 

Die Rechtsprechung entscheidet dies anhand von Indizien. Hierzu zählen u.a. Zahl und Häufigkeit der Verkäufe, die Art der Waren (gebraucht oder neu) oder auch die Anzahl der Verkäuferbewertungen auf eBay.

Ergibt sich im Rahmen der Gesamtschau, dass ein gewerbliches Handeln anzunehmen ist, müssen auch sämtliche Pflichtangaben (AGB, Impressum, Widerrufsbelehrung) vorliegen. Ist dies – wie bei privaten Anbieter – regelmäßig nicht der Fall, liegen verschiedenste Wettbewerbsverstöße vor, die durch einen Wettbewerber zum Gegenstand einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung gemacht werden können.

Im vorliegenden Fall fordern die PerfectX OHG und Rechtsanwalt Schroeder die Abgabe einer umfangreichen Unterlassungserklärung und die Erstattung von Rechtsanwaltsgebühren.

 

Wie sollte man auf die Abmahnung reagieren?

Keinesfalls sollte vorschnell eine Unterlassungserklärung – auch keine selbst modifizierte – abgegeben werden. Es wird häufig übersehen, dass die Unterlassungserklärung auch zur Beseitigung noch aufrufbarer Angebote verpflichtet. Unsere Expertentipps lauten daher:

  • Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten,
  • keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite, keine Zahlung,
  • Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen,
  • Fachanwalt kontaktieren.

Weiterführende Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter:

https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/aktuelle_faelle/perfect-x-ohg-und-kanzlei-schroeder-abmahnung-erhalten/

 

Dr. Wallscheid & Drouven – Ihre Anwälte für Wettbewerbsrecht

Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung, eine Klage, eine einstweilige Verfügung von der PerfectX OHG und Kanzlei Lutz Schroeder erhalten, stehen Ihnen die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven in Münster und bundesweit zur Verfügung. 

Wir verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts. Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:

  • erfahrene Fachanwälte beraten Sie bundesweit,
  • durchgehend persönliche Ansprechpartner,
  • Kostentransparenz von Anfang an, z. B. durch Vereinbarung eines Pauschalhonorars,
  • unkomplizierte und schnelle Kommunikation, auf Wunsch via E-Mail.
Foto(s): Dr. Wallscheid & Drouven

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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