Personalstruktur, Einnahmen, Kosten vom IDO Verband teilweise unbekannt - Warum macht der IDO keine Angaben?

  • 4 Minuten Lesezeit

Update 09.12.2022: OLG Köln hebt Urteile des LG Köln auf

Ich hatte darüber berichtet, dass das Landgericht Köln den IDO Verband zu Schadensersatz verurteilt hat. In 20 Fällen hatte der IDO Verband Berufung gegen die Entscheidung des Landgerichts Köln eingelegt. Am 18.11.2022 waren die Berufungsverhandlungen vor dem OLG Köln. Die Berufung des IDO war erfolgreich. Das OLG Köln hat zugunsten des IDO entschieden und die Urteile des LG Köln aufgehoben. Es wurde die Revision zum Bundesgerichtshof nicht zugelassen.

Mit der Frage des Rechtsmissbrauchs meinte das OLG Köln sich gar nicht befassen zu müssen, weil nach Ansicht des Senats bereits die Voraussetzungen der denkbaren Anspruchsgrundlagen nicht erfüllt seien.

Durch die geführten Verfahren sind sehr viele Informationen den Rechtsmissbrauch betreffend bekannt geworden.



Wie viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen hat der IDO Verband neben Frau Spayou und Frau Boddenberg?

Man weiß es nicht. Vom OLG Stuttgart (Az: 2 U 8/20) wurde der IDO dazu aufgefordert, konkrete Angaben zu machen, weil der Verband bisher schweigt.

 

Personal aus 2017 bekannt

Im Jahre 2017 hatte der Ido zwei Geschäftsführer und vier Angestellte. Dies wurde in einem vor dem Landgericht Trier, Az.: 7 HK O 28/17, geführten Verfahren bekannt. Auch wer die spezialisierten Anwälte sind, denen der Kläger Vorgänge zur Bearbeitung weiterleitet, wird bisher nicht verraten.

 

Kosten und Einnahmen

Hinsichtlich der Kosten des IDO ist mir folgendes bekannt:

– Miete: 2.105,11 Euro/Monat = 25.261,32 Euro/Jahr

– Strom: 75,00 Euro/Monat = 900,00 Euro/Jahr

– Telefon: 3,90 Euro/Monat = 46,80 Euro/Jahr

– Kopierer: 145,00 Euro/Monat = 1.740,00 Euro/Jahr

– Programmpflege EDV: 258,47 Euro/Jahr

– Frankiersystem: 132,00 Euro/Jahr

Kosten insgesamt: 28.338,59 EUR

 

Keine Angaben werden zu Personal- und Steuerberaterkosten gemacht. Auch etwaige Fahrzeugkosten werden nicht genannt.

 

Einnahmen

Der IDO finanziert sich nach eigenen Angaben durch das Beitragsvolumen seiner Mitglieder, sowie durch Sonderbeiträge größerer Mitglieder.

 

– Mitgliedsbeiträge der ordentlichen Mitglieder des Vereins:

 2.600 x 114,24 Euro/incl. MwSt./Jahr = 297.024 Euro Jahresbeitrag

 

– Sonderbeiträge größerer Mitglieder

 unbekannt

 

– Kostenerstattungen durch Abmahnungen

unbekannt

 

– Vertragsstrafen

unbekannt

 

Der IDO macht derzeit keine genauen Angaben zu seinen Einnahmen und Ausgaben. Über den Grund kann man spekulieren.

 

Ich vermute, dass sich andernfalls herausstellen könnte, dass die in allen Abmahnschreiben geforderten abmahnbezogenen Kosten von 232,05 EUR zu hoch sein könnten. Lesen Sie dazu meinen weiteren Beitrag.


IDO empört über OLG Stuttgart

Das OLG Stuttgart fordert in einem Verfahren derzeit genau diese Angaben vom IDO. Dieser ist jedoch empört über das OLG Stuttgart, weil sich das Gericht nach der Ansicht des IDO die Kompetenz anmaße, die dem Bundesamt für Justiz zustehe.

Nach Ansicht des IDO habe das OLG Stuttgart einen offenkundig unzulässigen Hinweisbeschluss erlassen, so die Dr. Paps, Reichelt, Paul Rechtsanwälte, die den IDO Verband vertreten. Die Auflagen des OLG Stuttgart in der Berufung seien offenkundig rechtswidrig. Das OLG Stuttgart habe das neue „Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs“ falsch angewandt und falsch interpretiert. Die im Fragenkatalog des OLG Stuttgart aufgeführten Punkte seien erst dann, wenn ein Verband einen Antrag auf Eintragung in die Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände stellt (§ 8b UWG) bzw. zum Teil auch erst nach erfolgter Eintragung im Rahmen der Berichtspflichten (§ 4b UKIaG) durch das Bundesamt für Justiz zu prüfen, so die Vertreter des IDO e.V.. Nach Ansicht des IDO gelte nach Artikel 9 „Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs“, dass sich bis zum 30.11.2021 die Aktivlegitimation nach der bisherigen Fassung des § 8 Abs. 3 UWG regle. Die im Registrierungsformular enthaltenen Angaben müssten also bis zu diesem Zeitpunkt gar nicht gemacht werden. Bis zum 30.11.2021 habe der IDO Verband Zeit, die Eintragung zu bewirken. Daher sei es ersichtlich gesetzeswidrig, dass sich ein Gericht für die Zwischenzeit, die ein Verband hat, die Eintragung in die Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände herbeizuführen, die Kompetenz anmaße, die dem Bundesamt für Justiz zustehe, so die Dr. Paps, Reichelt, Paul Rechtsanwälte.

Wie vorstehend wiedergegeben hat sich der IDO Verband sich in einem Verfahren vor dem Landgericht Mannheim, Az.: 24 O 12/20, zum Beschluss des OLG Stuttgart geäußert.

 

Warum macht der IDO keine Angaben?

Der IDO windet sich wie eine Schlange im Sand, wie man so schön sagt. Bloß keine Angaben machen! Aber warum eigentlich nicht. Meiner Ansicht nach deutet auch dieses Verhalten darauf hin, dass der IDO Verband offensichtlich etwas verbergen möchte. Der IDO dürfte ohnehin eine Eintragung in die Liste qualifizierten Verbände anstreben. Was spricht also dagegen, die vom OLG Stuttgart angeforderten Informationen vorzulegen?

Ich habe derzeit größte Zweifel an der Aktivlegitimation des IDO und kann jeden sehr gut verstehen, der das Verhalten des IDO als rechtsmissbräuchlich einstuft. Auch ich halte Rechtsmissbrauch für gegeben.

 

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Ihr
Rechtsanwalt Andreas Gerstel
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht


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