Pflanzenschutzmittel-Kartell: Schadensersatz für BayWa-Aktionäre

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Ende des Jahres 2019 wurde bekannt, dass das Bundeskartellamt von einem Kartell im Bereich Pflanzenschutzmittel ausgeht. Mehrere Unternehmen sollen sich über die Preisbindung abgesprochen haben. Es sollen Listen existiert haben, in denen Preise festgelegt wurden, über die in Extremfällen nur noch der Name der jeweiligen Firma gesetzt wurde.

Beteiligt am Kartell war nach dem, was vom Bundeskartellamt zu hören ist, auch die BayWa AG. Dort hat man sich dem Vernehmen nach in einem sogenannten Settlement bereits mit dem Bundeskartellamt auf eine Strafzahlung geeinigt, um sich einen langwierigen Gerichtsprozess zu ersparen. BayWa hat in diesem Settlement über 1/3 der gesamten Strafzahlung für das Kartell übernommen.

Das Kartell und die dortigen Preisabsprachen gab es bereits seit den 1990er-Jahren. Seitdem wurden also alle Aktionäre, die Aktien der BayWa AG in dem Glauben erworben haben, es handele sich um ein Unternehmen, das sich an Recht und Gesetz hält, in die Irre geleitet.

Tatsächlich investierte man in einen Kartellanten. Dieses irrige Vorstellungsbild, mit dem Aktionäre verleitet wurden, in die Aktien der BayWa AG zu investieren, stellt eine Einwirkung auf ihre freie Willensentscheidung dar. Denn diese freie Willensentscheidung setzt voraus, dass alle maßgeblichen Informationen, was die Aktie und das Unternehmen angeht, auf dem Tisch liegen. Das war hier nicht der Fall.

Ebenfalls Ende des Jahres 2019 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass mit einem Aufdecken eines Kartells sämtliche Schäden durch die Kartellanten ersetzt werden müssen, die sich aus dem Kartell ergeben. Nicht nur Wettbewerber und Kunden, sondern alle, die geschädigt sind, haben einen Anspruch auf Schadenersatz. Das heißt in diesem Fall, dass Aktionäre der BayWa einen Schadenersatzanspruch gegenüber der BayWa AG haben.

Wie hoch dieser Schadenersatz ist, hängt davon ab, zu welchem Kurs die BayWa-Aktie gezeichnet wurde. Denn der Schadenersatz berechnet sich aus einer Rückabwicklung des Aktiengeschäfts. Sie geben Ihre Aktien zurück und erhalten dafür den Kaufpreis rückerstattet. Haben Sie die Aktien zwischenzeitlich mit einem Verlust weiterverkauft, dann können Sie diesen ersetzt bekommen.

Wenn Sie zu den Betroffenen gehören oder Interesse an diesem Fall haben, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Wir helfen Ihnen bei der Korrespondenz mit einer gegebenenfalls bestehenden Rechtsschutzversicherung oder stellen den Kontakt zu einem Prozessfinanzierer her, um eine Finanzierung für das Verfahren zu erhalten.


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