Picam/Piccor/Piccox – OLG Stuttgart kündigt die Bestätigung der Urteile gegen Piccox an

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Ein weiterer Erfolg für die Anleger

Für die geschädigten Anleger der Piccox Securitisation S.A. (im Folgenden: Piccox) gibt es nun einen Grund zum Jubeln. Das Oberlandesgericht Stuttgart kündigte in zwei von Witt Rechtsanwälte geführten Verfahren an, die erstinstanzliche Verurteilungen der Piccox Securitisation S.A. und des Herrn Pascal Savelsbergh bestätigen zu wollen. Obwohl Herr Thomas Entzeroth in den beiden Verfahren bereits erstinstanzlich rechtskräftig verurteilt wurde, führte das OLG sehr ausführlich auch zu seiner Haftung aus. Nach der Kenntnis der Witt Rechtsanwälte handelt es sich bundesweit um die ersten Hinweise eines Oberlandesgerichts betreffend den Komplex Picam/Piccor/Piccox.

Über die mit der Berufung angegriffene Urteile haben wir bereits hier berichtet:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/picampiccorpiccox-bahnbrechendes-urteil-gegen-die-piccox-sa-durch-witt-rechtsanwaelte-erstritten_159572.html

Das OLG will laut den Hinweisbeschlüssen die jeweilige Berufung der erstinstanzlich verurteilten Beklagten zurückzuweisen, weil der entscheidende Senat „einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufungen offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg haben, da sich das angefochtene Urteil nach Überprüfung anhand des gesamten Berufungsvorbringens als zutreffend erweist“.

 

Bisherige Erfolge

Witt Rechtsanwälte haben bereits im Zusammenhang mit dem Betrugskomplex Picam/Piccor/Piccox zahlreiche Urteile u.a. gegen die Piccox, Thomas Entzeroth, Pascal Savelsbergh sowie Peter Züllig erwirkt. Viele der Urteile gegen die Verantwortlichen sind bereits rechtskräftig. Für die Verfahren, die sich derzeit in der Berufungsinstanz befinden, setzt der Hinweisbeschluss des Oberlandesgerichts ein klares Zeichen für den positiven Ausgang für die Anleger. 

Aufgrund der sehr großen Anzahl der von Witt Rechtsanwälte betreuten gerichtlichen Verfahren und der zahlreichen Beweisaufnahmen, die bereits stattgefunden haben, können Witt Rechtsanwälte einen sehr großen Informationsvorsprung vorweisen, der ihren Mandanten zugute kommt. 


Schnelles Handeln erforderlich

Witt Rechtsanwälte weisen die betroffenen Anleger darauf hin, dass die Ansprüche im Zusammenhang mit dem komplex Picam/Piccor/Piccox bereits mit Ablauf des 31.12.2020 verjähren können. Die Anleger haben somit möglicherweise jetzt noch die letzte Chance, um die Ansprüche auf dem Zivilrechtsweg erfolgreich durchsetzen zu können.

Die Anleger müssen beachten, dass die Erstattung einer Strafanzeige auf die Verjährungsfrist keinerlei Einfluss hat.

Bereits in einem kurzen Telefonat können Witt Rechtsanwälte unverbindlich die beste Möglichkeit zur Durchsetzung der Ansprüche der betroffenen Anleger empfehlen und die voraussichtlichen Kosten eines Verfahrens benennen.

 

Witt Rechtsanwälte

Heidelberg Berlin München

 


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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