P&R-Insolvenz: Anleger in Sorge um ihr Geld

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Die Meldung hat viele Anleger erschüttert, aber wohl angesichts der wochenlangen Vorgeschichte nicht wirklich verwundert. Über die Vermögen der P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs GmbH, der P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs GmbH und der P&R Container Leasing GmbH wurde das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet.

Die P&R Transport-Container GmbH als Emittentin ist hiervon bislang nicht betroffen. Gleiches gilt für weitere Gesellschaften der Gruppe.

Nach Angaben eines der vorläufigen Insolvenzverwalter sind ca. 51.000 Anleger betroffen. Die Rede ist von einem aktuellen Investitionsvolumen dieser Anleger in Höhe von ca. EUR 3,5 Mrd.

Die P&R-Gruppe sieht sich mit ihrem Anlagekonzept bereits seit einiger Zeit erheblicher Kritik ausgesetzt. Diese Kritik besteht nicht zu Unrecht. 

Das Konzept sieht vereinfacht vor, dass der Anleger von P&R Container erwirbt. Diese vermietet er an P&R zurück, welche die Container sodann an Reedereien weitervermietet. Nach Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit, innerhalb derer der Anleger Mieteinnahmen erhält, hat der Anleger die Möglichkeit die Container an P&R wieder zurück zu verkaufen. Ein Rückkauf zu 65 % des Kaufpreises wurde in Aussicht gestellt, wenn auch nicht rechtsverbindlich. Anleger sollten auf diese Weise eine Rendite von 3-5 % p.a. nach Steuern erzielen.

Fachleute behaupten nun, dass P&R mit Preisen und Mieten sowie Restwertannahmen in Bezug auf den Rückkauf der Container deutlich über dem Marktniveau kalkuliert habe. Zudem hole P&R nun der Platzierungsrekord aus dem Jahre 2013 ein. Damals seien Container im Wert von ca. EUR 1 Mrd. an Anleger verkauft worden. Die damals abgeschlossenen Verträge laufen nun aus. Daher muss nun der Rückkauf in erheblichem Umfang gestemmt werden. Das Neugeschäft im Jahr 2017 soll im Vergleich hierzu um ca. 40 % eingebrochen sein. Somit konnten erheblich geringere Einnahmen erzielt werden. Zudem habe P&R in den Jahren 2014-2016 nicht unerhebliche Mindereinnahmen aus Vermietung erzielt. Es ist von Unterdeckungen aus der Differenz zwischen Mieteinnahmen und Auszahlungen für den Zeitraum 2014 bis 2015 in Höhe von EUR 520 Mrd. die Rede.

Offensichtlich besteht eine wirtschaftliche Schieflage innerhalb der P&R-Gruppe, die nun zur Zahlungsunfähigkeit der drei Unternehmen geführt hat. Hierzu muss man wissen, dass die Vermietung der Container über die in der Schweiz ansässige P&R Equipment & Finance Corp. abgewickelt wird. Deren Bilanz weist für das Jahr 2016 Verbindlichkeiten gegenüber den drei insolventen Unternehmen der P&R-Gruppe in Höhe von mehr als EUR 991,7 Mio. bei einem Eigenkapital von EUR 27 Mio. aus. So sei es in der Vergangenheit zu Zahlungsschwierigkeiten dieser Gesellschaft gegenüber den in Deutschland ansässigen Gesellschaften der P&R-Gruppe gekommen. 

Die vorläufigen Insolvenzverwalter planen die Geschäfte fortzuführen und müssen sich nun zunächst ein Bild der Gesamtlage machen. Nach Erstellung der jeweiligen Insolvenzgutachten wird sodann über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens entschieden. Wird dieses eröffnet haben Anleger die Möglichkeit ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden und etwaige Aussonderungs- oder Absonderungsrechte geltend zu machen.

Daher gilt es für Anleger nun zunächst Ruhe zu bewahren. Die Zwischenzeit sollten Anleger dazu nutzen sich anwaltlich zu ihren rechtlichen Möglichkeiten beraten zu lassen. Sollte sich nämlich der bereits geäußerte Verdacht eines Schneeballsystems verdichten, so kommt die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen in Betracht. Im jeweiligen Einzelfall wird zudem zu prüfen sein, ob und inwieweit Anleger bei dem Erwerb der Container von Banken oder freien Vermittlern bzw. Beratern über die Risiken des Containergeschäfts nicht umfassend oder unzutreffend aufgeklärt worden sind. Auch insoweit kommen Schadensersatzansprüche in Betracht.

Rechtsanwalt/ Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Siegfried Reulein ist seit weit mehr als einem Jahrzehnt schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts tätig. Er berät ausschließlich geschädigte Anleger und Bankkunden aus ganz Deutschland und vertritt deren Interessen vor Gerichten deutschlandweit insbesondere gegen Anlageberater, Banken und Sparkassen sowie Prospektverantwortliche. Dabei konnte er bereits für viele Mandanten Urteile vor Amts-, Land- und Oberlandesgerichten (auch schon durch den BGH bestätigt) sowie positive gerichtliche und außergerichtliche Vergleiche erstreiten.

Im Bereich des Kapitalanlagerechts ist Rechtsanwalt Reulein hauptsächlich mit der Geltendmachung von Ansprüchen im Zusammenhang mit der Vermittlung von geschlossenen Fondsanlagen (z. B. Schifffonds, Immobilienfonds, Film- und Medienfonds, Lebensversicherungsfonds), Genussrechten, (Mittelstands-)Anleihen, partiarischen Darlehen, atypisch stillen Gesellschaften sowie der Geltendmachung von Ansprüchen im Zusammenhang mit dem Kauf einer Schrottimmobilie und der Eingehung von Swap-Geschäften befasst. Im Bereich des Bankrechts berät und vertritt Rechtsanwalt Reulein in allen Fragen des Bankrechts, insbesondere im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Beendigung von Darlehensverträgen. Daneben ist Rechtsanwalt Reulein in den Bereichen des Versicherungs- und des Erbrechts tätig.




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