Produktpiraterie

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Produktpiraterie

Viele Unternehmen sehen sich dem Problem der Produktpiraterie ausgesetzt. Nachahmer bringen Waren auf den Markt, die der Originalware des Unternehmens zum Verwechseln ähnlich sehen, oftmals von minderer Qualität sind und Käufer über die Herkunft der Ware täuschen. Gefälscht wird alles, von Ersatzteilen von Maschinen über Autoteile bis hin zu Uhren, Bekleidung und Kosmetika. Unternehmen erleiden nach Schätzungen des DIHK jährlich einen volkswirtschaftlichen Schaden von 30 Milliarden Euro. Neben Umsatzverlusten müssen die Unternehmen schlimmstenfalls sogar Produkthaftungsprozesse für gefälschte Produkte in Kauf nehmen.

Unternehmen, die u.a. Patente oder Marken haben, können sich mit Hilfe des Zolls gegen die Einfuhr der oftmals aus China stammenden Plagiate wehren. Patent- und Markengesetz enthalten Beschlagnahmeregeln, die der Zoll auch am Flughafen Memmingen regelmäßig vollzieht.

Grenzbeschlagnahme

Voraussetzung für eine solche Grenzbeschlagnahme ist ein Antrag aufgrund eines Patents oder einer Marke unter Angabe von Hinweisen zur Unterscheidung von Plagiaten und Originalprodukten. Der Zoll hält dann verdächtige Ware für 10 Arbeitstage zurück. In dieser Zeit kann das Unternehmen gegen den Eigentümer der verdächtigen Ware gerichtlich vorgehen oder ein vereinfachtes Vernichtungsverfahren für die Ware beantragen. Der Eigentümer wird informiert, er kann gegen die Maßnahmen der Zollbehörde den Rechtsweg einschlagen.

Unternehmen, die sich dieses Mittels bewußt sind, können Ihr Geschäft durch den Zoll schützen lassen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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