Verkehrsregeln: Diese Irrtümer sollten Sie vermeiden!
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Experten-Autor dieses Themas
Auch wenn der eine oder andere von uns hin und wieder mal leise flucht oder sich fragt, ob der vor ihm Fahrende seinen Führerschein vielleicht im Lotto gewonnen hat: Der Straßenverkehr auf Deutschlands Straßen läuft größtenteils doch reibungslos und mit prozentual geringer Unfallhäufigkeit.
Das liegt daran, dass es Verkehrsregeln gibt, an die sich jeder Verkehrsteilnehmer zu halten hat. Nur so kann die Sicherheit im Straßenverkehr gewährleistet und Chaos vermieden werden. Natürlich funktioniert das nur, wenn sich jeder Verkehrsteilnehmer auch an diese Regeln und Vorschriften hält. Nur so kann es in einer Gemeinschaft funktionieren.
Verkehrsregeln: Typische Irrtümer
Nun gibt es in Deutschland ca. 600 Verkehrsschilder und die Straßenverkehrsordnung (StVO) umfasst 53 Paragrafen in drei Teilen. Bei vielen von uns ist die letzte Stunde in der Fahrschule schon etwas länger her. Und so schleichen sich durch einen Mix aus Vergesslichkeit und Fehlinformationen bei einigen schnell Fehler ein, die man besser nicht machen sollte. Bei Ihnen nicht? Hier drei typische Beispiele für Irrtümer:
Vorfahrt auf Parkplätzen
„Hier gilt die StVO“, das liest man häufig auf einem Hinweisschild auf dem Parkplatz eines Supermarktes oder eines Baumarktes. Das ist eindeutig, es gilt eben „rechts vor links“? Nein, das gilt eben grundsätzlich nicht. Ein Parkplatz gilt nicht als Straße oder Fahrbahn. Und so finden viele Regeln, die wir aus der Straßenverkehrsordnung kennen, rein rechtlich auf Parkplätzen keine Anwendung. Vielmehr wird erwartet, dass sich jeder dort umsichtig und vorsichtig verhält, sodass niemand anders gefährdet wird. Kommt es zu einem Unfall, haben oft alle Parteien eine Teilschuld zu tragen. Dabei wird das Augenmerk sehr darauf gerichtet, ob die Schrittgeschwindigkeit eingehalten wurde. Auch wenn die Hinweisschilder „Hier gilt die StVO“ also mehr Dekoration als Anweisung sind, ist Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme auch hier das Mittel der Wahl.
Wer auffährt, hat Schuld
Das ist grundsätzlich zwar nicht verkehrt. Jedoch gibt es zahlreiche Ausnahmen, deshalb ist die Aussage nicht immer und nicht zu 100 Prozent korrekt. Wenn der Vordermann beispielsweise grundlos eine Vollbremsung tätigt oder rückwärtsfährt, entscheiden die Gerichte oftmals ganz anders. Anders als bei der Vollbremsung des Vordermanns an einer gelben Ampel, die wir wahrscheinlich fast alle schon erlebt haben, denn auch eine gelbe Ampel darf man nach dem Gesetz nicht überfahren (§ 37 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung).
Rechtsfahrgebot beim Schleicher auf der Autobahn
Wer kennt sie nicht: die selbst ernannten Ordnungshüter, die ganz konsequent mit 40–45 km/h nicht nur innerorts links auf zweispurigen Straßen durch die Stadt schleichen. Zahlreiche Autofahrer fahren auch auf dreispurigen Autobahnen mit konstant unterschrittener Richtgeschwindigkeit auf der Mittelspur, obwohl rechts alles frei ist. Und da in Deutschland das Rechtsfahrgebot herrscht, muss dieser Schleicher doch auch rechts fahren. Oder? Nein, das muss er nicht unbedingt! Denn es darf auf der mittleren Spur gefahren werden, wenn rechts gelegentlich ein Hindernis (zum Beispiel ein Lkw) auftritt. Das soll allzu häufige Spurwechsel und die damit einhergehende Unfallgefahr verringern. Das kann man gut finden, muss man aber nicht. Aber auch das ist eine Regel, an die sich gehalten werden muss. Also beim nächsten Schleicher vielleicht einfach einmal mehr durchatmen – das schont die Nerven und entspannt.
Besonders wichtige Verkehrsregeln
Aber welche der vielen Verkehrsregeln sind besonders wichtig? Im Folgenden nenne ich Ihnen fünf wichtige Regeln und Vorschriften. Das oberste Gebot ist der § 1 der Straßenverkehrsordnung mit seinen Grundregeln. Dort heißt es unter anderem:
Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet, oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Auf dieser Regel bauen sich alle folgenden Regeln der StVO auf. Nur durch Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme kann das Miteinander im Straßenverkehr funktionieren. Und gerade, wenn Ihnen mal jemand die Vorfahrt nimmt oder wenn jemand ein Verkehrsschild übersieht: Bleiben Sie fair und bestehen Sie nicht auf Ihr Verkehrsrecht. Denn niemand kann jeden Tag ein Held sein. Auch Ihnen ist wahrscheinlich schon der eine oder andere Fehler passiert. Und waren Sie in so einer Situation nicht froh, wenn der andere Verkehrsteilnehmer höflich und ruhig geblieben ist?
Verkehrsregeln zur Geschwindigkeit
Die Regeln zur Geschwindigkeit sind in § 3 der StVO verankert. Dieser besagt unter anderem:
Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, dass er sein Fahrzeug ständig beherrscht.
Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.
Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf der Fahrzeugführer nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Er darf nur so schnell fahren, dass er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann.
Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern.
Die Fahrzeugführer müssen sich gegenüber Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h.
Verkehrsregeln zum Abstand
Ohne ausreichenden Sicherheitsabstand zum voranfahrenden Fahrzeug kommt es häufig zu Auffahrunfällen, die vermeidbar gewesen wären. Diesen Abstand regelt § 4 der StVO. Hier heißt es unter anderem:
Der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter ihm gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Der Vorausfahrende darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.
Verkehrsvorschriften zum Überholen
Das Überholen ist oft ein sehr riskantes Manöver. So wird die Entfernung des Gegenverkehrs oder dessen Geschwindigkeit immer wieder falsch eingeschätzt. Zusammenstöße mit dem Gegenverkehr enden immer noch sehr häufig tödlich. Gemäß § 5 der StVO ist unter anderem Folgendes vorgeschrieben:
Es ist links zu überholen.
Überholen darf nur, wer übersehen kann, dass während des gesamten Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist.
Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.
Das Überholen ist unzulässig bei unklarer Verkehrslage oder wo es durch Verkehrszeichen (Zeichen 276, 277) angeordnet ist.
Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Der Führer eines langsameren Fahrzeugs muss seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle mäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen.
Die wichtigsten Verkehrsvorschriften zur Vorfahrt
Wer darf wann fahren, wer muss warten? Das regelt § 8 der StVO. Die bekannteste Vorschrift ist hier wohl das „rechts vor links“. Doch es gibt noch einige andere Regeln wie Ampelregelungen und Verkehrsschilder. In § 8 heißt es beispielsweise:
An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt. Das gilt nicht, wenn die Vorfahrt durch Verkehrszeichen besonders geregelt ist (Zeichen 205, 206, 301, 306) oder für Fahrzeuge, die aus einem Feld- oder Waldweg auf eine andere Straße kommen.
Die wichtigsten Vorschriften zum Abbiegen
Das Abbiegen im Straßenverkehr ist die Änderung der Fahrtrichtung. Auch hier gibt es verschiedene Gefahren, das kennen sowohl Auto- als auch Fahrradfahrer. Deshalb sollte das Abbiegen mit besonderer Sorgfalt erfolgen. In § 8 der StVO sind unter anderem die Vorschriften zum Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren zu finden. Dort wird beispielsweise vorgeschrieben:
Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen, dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.
Wer nach rechts abbiegen will, hat sein Fahrzeug möglichst weit rechts, wer nach links abbiegen will, möglichst weit links einzuordnen, und zwar rechtzeitig.
Eine Studie zu Auto- und Radfahrern besagt: „Rund 40 Prozent der deutschen Autofahrer missachten regelmäßig Verkehrsregeln. Bei den Fahrradnutzern sind es 36 Prozent, wie der Autoclub ACE bei einer Studie im öffentlichen Straßenverkehr festgestellt hat. Das mit Abstand häufigste Fehlverhalten bei Autofahrern ist der Verzicht auf den Schulterblick, den sich knapp jeder Dritte spart. Bei den Radfahrern liegt das verbotene Befahren von Fußgängerwegen an der Spitze der Regelverstöße. Rund 18 Prozent der Radler machten sich dieses Vergehens schuldig.“ Weiter heißt es: „Wie die gesammelten Daten belegten, seien fehlende Rücksichtnahme, der blinde Verlass auf technische Assistenten und Ablenkung keine Ausnahmeerscheinungen.“ (Mehr als ein Drittel missachtet Verkehrsregeln. Studie zu Auto- und Radfahrern. In: Welt digital, 2018)
Verstöße gegen die Verkehrsregeln werden gemäß Bußgeldkatalog geahndet. Über Verwarn- oder Bußgelder bis hin zum Fahrverbot muss man mit empfindlichen Sanktionen rechnen. Sich an die Verkehrsregeln zu halten, spart also nicht nur Nerven, sondern schont auch den Geldbeutel.
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