Rechtsanwalt Lutz Schroeder: Abmahnung für Ernst Westphal e.K. - privates/gewerbliches Handeln
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Eine Abmahnung des Rechtsanwalts Lutz Schroeder im Auftrag seiner Mandantschaft Ernst Westphal e.K. ist Gegenstand eines Mandates in unserer Kanzlei. In der Abmahnung geht es um die Abgrenzung von privatem zu gewerblichem Handeln.
Das Unternehmen Ernst Westphal e.K. sei, so heißt es in der Abmahnung, auf eBay als Anbieter von Uhren und entsprechendem Zubehör sowie Schmuck vertreten. Unser Mandant, der Adressat der Abmahnung, verkaufe über eBay ebenfalls ähnliche Produkte. Wie Ernst Westphal e.K. kürzlich festgestellt haben will, befinden sich in den Angeboten unseres Mandanten aber Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht. Unser Mandant sei bei eBay nämlich als privater Verkäufer angemeldet, verkaufe aber im gewerblichen Umfang. Dementsprechend erfülle er auch nicht die für gewerbliche Händler verpflichtend zu erfüllenden Informationspflichten, wie z. B.
- Angabe eines Impressums i.S.d. § 5 TMG
- Vorhalten einer Widerrufsbelehrung
- Hinweis auf das gesetzliche Mängelhaftungsrecht
- Link zur OS-Streitschlichtungsplattform
Das Fehlen dieser Angaben sei ein Wettbewerbsverstoß und werde daher von Ernst Westphal e.K. abgemahnt. Unser Mandant wird dazu aufgefordert,
- eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und
- Anwaltskosten i.H.v. 745,40 €
zu ersetzen.
Ab wann ist man gewerblicher Händler?
Die Abgrenzung von privatem zu gewerblichem Handeln ist für den juristischen Laien nur sehr schwierig vorzunehmen, da sie anhand zahlreicher Kriterien erfolgt. Es gibt keine starre Grenze, ab deren Überschreitung gewerbliches Handeln vorliegt. Unter anderem müssen Anzahl der aktuell vorgehaltenen Angebote, Gleichartigkeit der Produkte, Neu- oder Gebrauchtware berücksichtigt werden. Sofern Sie Onlinehändler sind – ganz gleich auf welchem Gebiet – sollte daher durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz auch vorbeugend überprüft werden, ob Sie tatsächlich nur als privater Händler tätig sind, oder ggf. die zahlreichen Informationspflichten eines gewerblichen Händlers erfüllen müssen.
INFORMATIONSPFLICHTEN (AUSZUGSWEISE):
Gewerblicher Händler:
| Privater Händler:
|
Schon diese Aufzählung zeigt, dass es „günstiger“ ist, nur als privater Verkäufer tätig zu sein. Jedoch ist gewerbliches Handeln schneller erreicht, als man annehmen könnte. Wenn Sie daher ebenfalls wie unser Mandant in diesem Fall eine Abmahnung eines Konkurrenten erhalten haben, in der dieser Ihnen vorwirft, gewerblicher Verkäufer mit privatem Profil zu sein, dann kontaktieren Sie gerne unsere Kanzlei. Wir haben in der Vergangenheit zahlreichen Mandanten in dieser Problematik erfolgreich weiterhelfen können.
Gerne können Sie unsere Kanzlei nach Erhalt Abmahnschreibens via Telefon oder E-Mail kontaktieren. Wir werden dann Ihren Fall individuell und zunächst völlig unverbindlich und kostenfrei prüfen. Im Rahmen unserer kostenlosen Ersteinschätzung geben wir Ihnen sodann eine Rückmeldung, welche Vorgehensweise wir in Ihrem konkreten Fall vorschlagen. Hierbei nennen wir Ihnen sodann auch gerne einen transparenten und fairen Pauschalpreis, für den wir Sie gerne vertreten.
Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.
Ihr Vorteil:
- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
- Persönliche und enge Beratung und Betreuung
- Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
- Bundesweite Vertretung
- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates
Sofern Sie daher abgemahnt worden sind zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir konnten bereits mehreren tausend Abgemahnten erfolgreich helfen. Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Homepage oder unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de
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