Rückabwicklung Ihres Kaufvertrags im VW-Abgasskandal

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Abgasskandal und kein Ende. Täglich bescheren uns Medien neue Erkenntnisse, wer wann was gewusst oder angeordnet hat. VW, Audi, Porsche, Seat, Skoda, der gesamte Konzern und diverse Modelle, insbesondere Euro-5-Dieselmotoren, die zwischen 2007 und 2015 produziert wurden, sind betroffen.

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat in einem rechtskräftigen Verwaltungsakt bereits im Oktober 2015 festgestellt, dass die „Abschalteinrichtung“ der einschlägigen Typzulassungsverordnung widerspricht. In der Softwaresteuerung der betroffenen Motoren ist eine intelligente, aber unzulässige Abschalteinrichtung verbaut, die der Typzulassungsverordnung widerspricht. Der tatsächliche Schadstoffausstoß im Realbetrieb übersteigt die zulässigen Grenzwerte um ein Vielfaches. Dies bedeutet, dass die Betriebserlaubnis für die betroffenen Pkw erloschen ist. Die Rückrufaktionen von VW gehen ins Leere. Zum einen führen die Softwareupdates keinen vertragskonformen Zustand herbei – der Schadstoffausstoß ist weiterhin zu hoch. Zum anderen ist die Genehmigung simpler Updates durch das KBA offenkundig politisch motiviert gewesen, um den deutschen Autobauer, aufgrund seiner wirtschaftlichen Macht und schieren Größe als „systemrelevant“ eingestuft, nicht zu gefährden.

Die deutschen Gerichte sind unabhängig – und urteilen überwiegend verbraucherfreundlich. So z. B., dass dem Kunden eine Nachbesserung aus mehreren Erwägungen nicht zumutbar ist und der Kunde rückabwickeln kann.

Zuletzt hat etwa das Landgericht Heilbronn am 15.08.2017 (9 O 111/16) geurteilt, dass ein Händler einen betroffenen Audi Q3 gegen Erstattung des Kaufpreises zurücknehmen muss. Ein simples Softwareupdate ist vom Kunden nicht hinzunehmen.

Zögern Sie also nicht, Ihre Rechte als betroffener Kunde entschlossen zu verfolgen und ihren Vertrag rückabzuwickeln.

Wenn Sie bei Abschluss des Kaufvertrags rechtsschutzversichert waren, haben Sie Anspruch auf Übernahme der Kosten für eine rechtliche Auseinandersetzung. Sind Sie vor Gericht erfolgreich, muss die Gegenseite diese Kosten an Ihre Versicherung erstatten.

Wir vertreten bereits zahlreiche Geschädigte vor ihren jeweiligen Wohnort-Gerichten. Eine Klage in Braunschweig bzw. in Niedersachsen gilt es aus unserer Sicht zu vermeiden.

Falls Sie weitere Fragen haben oder mir Ihren Fall schildern möchten, zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren. Die erste Einschätzung Ihres Falls ist für Sie kostenlos!


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