Rücktritt vom Immobilienkaufvertrag: Was sind die Hürden und Gründe?

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Vertrag mit Lupe Symbolbild

Ein Kaufvertrag für eine Immobilie ist bindend, sobald er von beiden Parteien beim Notar unterschrieben wurde. Der Rücktritt von einem solchen Vertrag ist unter bestimmten Bedingungen möglich, aber meist mit erheblichen Kosten verbunden. Ein Rücktrittsanspruch kann entstehen, wenn der Verkäufer schwere Mängel arglistig verschwiegen hat, auch hier gilt jedoch, dass der Käufer die Arglist vor Gericht beweisen muss. Alternativ steht dem Käufer das Recht auf eine Minderung des Kaufpreises zu. Vertragliche und gesetzliche Rücktrittsrechte existieren, sind aber oft an hohe Hürden geknüpft. Wichtige Rücktrittsgründe für den Verkäufer sind nicht erfolgte Zahlungen des Kaufpreises durch den Käufer oder unerlaubte bauliche Veränderungen; für den Käufer sind es vor allem schwerwiegende, vom Verkäufer verschwiegene Mängel. Eine sorgfältige Prüfung der Immobilie vor Vertragsabschluss, unter Einbeziehung eines Bausachverständigen und die Fixierung von Details im Kaufvertrag, sowie ein anwaltlicher Check des Kaufvertrags vor dem Abschluss kann spätere Konflikte erheblich reduzieren.

Ein Kaufvertrag für eine Immobilie gilt als bindend, wenn beide Vertragsparteien unterschrieben haben

Ein Kaufvertrag für eine Immobilie ist eine bindende Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer. Doch was passiert, wenn einer der beiden Vertragspartner aus triftigen Gründen vom Vertrag zurücktreten möchte? Der Rücktritt vom Kaufvertrag ist im Immobilienrecht keine einfache Angelegenheit und unterliegt strengen Bedingungen. In den meisten Fällen sind Gewährleistungsansprüche durch entsprechende Klauseln im Vertrag ausgeschlossen. Doch unter welchen Umständen ist ein Rücktritt möglich und welche Konsequenzen bringt er mit sich?

Vertragliches und gesetzliches Rücktrittsrecht

Die Annullierung eines notariellen Kaufvertrags ist grundsätzlich möglich, sofern beide Parteien ein Rücktrittsrecht ausdrücklich vereinbart haben. Dies kann sinnvoll sein, wenn wichtige Fragen wie die Baugenehmigung oder die Finanzierung noch nicht abschließend geklärt sind. Ein späterer Rücktritt kann jedoch mit Kosten verbunden sein, darunter Notarkosten und gegebenenfalls Grundbuchkosten.

Die gesetzliche Grundlage für einen Rücktritt vom Kaufvertrag tritt automatisch in Kraft, wenn keine entsprechende Rücktrittsklausel vereinbart wurde oder diese nicht greift. Allerdings rechtfertigen nur außergewöhnliche Umstände oder schwerwiegendes Fehlverhalten eines Vertragspartners einen gesetzlichen Rücktritt. Dazu zählen beispielsweise die Nichtzahlung des Kaufpreises seitens des Käufers oder das Verschweigen schwerwiegender Mängel seitens des Verkäufers.

Rücktrittsgründe für den Verkäufer

Ein häufiger Grund für einen Rücktritt seitens des Verkäufers ist die Nichtzahlung des Kaufpreises durch den Käufer. In diesem Fall kann der Verkäufer nach angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und gegebenenfalls die Erstattung von angefallenen Kosten wie der Maklerprovision verlangen. Auch bauliche Veränderungen an einer denkmalgeschützten Immobilie können einen Rücktrittsgrund darstellen, sofern diese im Kaufvertrag ausdrücklich ausgeschlossen wurden.

Rücktrittsgründe für den Käufer

Für den Käufer sind schwerwiegende Mängel am Gebäude, die vom Verkäufer verschwiegen wurden, oft der Hauptgrund für einen Rücktritt vom Kaufvertrag. Solche Mängel müssen jedoch als arglistige Täuschung gemäß § 123 BGB nachgewiesen werden, was in der Praxis oft schwierig ist. In seltenen Fällen kann auch das Vorhandensein einer Grundschuld auf der Immobilie einen Rücktritt rechtfertigen, insbesondere wenn die Bank des Verkäufers nicht bereit ist, diese zu löschen.

Kleinere Mängel als Rücktrittsgrund?

Kleinere Mängel sind in der Regel kein ausreichender Grund für einen Rücktritt vom Kaufvertrag, insbesondere wenn sie dem Verkäufer nicht bekannt waren und ein Gewährleistungsausschluss vereinbart wurde. Um unliebsame Überraschungen zu vermeiden, ist es wichtig, die Immobilie vor Vertragsunterzeichnung gründlich zu inspizieren und gegebenenfalls einen Bausachverständigen hinzuzuziehen. Daneben ist die anwaltliche Prüfung des Notarvertragsentwurfs sinnvoll, um Haftungsfallen und juristische Fallstricke möglichst rechtzeitig zu erkennen.

Insgesamt ist ein Rücktritt vom Kaufvertrag einer Immobilie keine einfache Angelegenheit und sollte nur in begründeten Fällen in Betracht gezogen werden. Vor Vertragsabschluss ist es daher wichtig, alle relevanten Aspekte sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Wenn Sie dazu Fragen oder Beratungsbedarf haben, freue ich mich über Ihre Kontaktaufnahme. Der Erstkontakt ist immer kostenlos und unverbindlich.

Foto(s): Titelbild von Mohamed Hassan auf Pixabay


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