Rückzahlungspflicht bei Reisestornierungen und Flugstornierungen in Corona-Zeiten
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Das Wichtigste:
- Sie müssen keine Gutscheine bzw. Umbuchung akzeptieren.
- Die Rückzahlung hat innerhalb von 10 Tagen zu erfolgen.
- Leisten Sie zunächst keine weiteren Anzahlungen; fragen Sie bei der Fluggesellschaft bzw. dem Reiseveranstalter nach, ob die Reise stattfindet.
So gehen Sie vor:
- Setzen Sie dem Reiseveranstalter bzw. der Fluggesellschaft eine Frist von 10 Tagen zur Rückzahlung.
- Sollte die Zahlung innerhalb der Frist ausbleiben, können Sie sich z.B. an uns wenden.
Zum Hintergrund:
Viele Reiseunternehmen, Reiseveranstalter und Fluggesellschaften verweigern derzeit die Rückzahlung von geleisteten Zahlungen auf Reisen und Flugtickets, nachdem sie die gebuchten Leistungen aufgrund der Corona-Pandemie nicht erbringen können.
Im Regelfall wird der Kunde über die Stornierung oder Umbuchung der Reise informiert.
Im Falle der Stornierung versuchen die Unternehmen ihren Kunden Gutscheine anzubieten. Sofern Kunden sich weigern, diese anzunnehmen, werden teilweise Stornierungsgebühren verlangt.
Auch werden Anfragen von Kunden teilweise überhaupt nicht beantwortet.
Neben der verständlichen Situation der Reiseunternehmen und Fluggesellschaften, dass eine Abarbeitung nicht innerhalb kürzester Zeit erfolgen kann, verhält es sich in meisten Fällen um eine reine Hinhaltetaktik, die auch schon lange vor der Corona-Zeit angewendet wurde.
Insbesondere Fluggesellschaften versuchen berechtigte Anfragen der Kunden auszusitzen oder mit übersteigerten Anforderungen abzuwehren.
Wir können Ihnen von der Annahme eines Gutscheines nur abraten. Bei Annahme tragen Sie das Insolvenzrisiko der Fluggesellschaft bzw. des Reiseveranstalters. Sollte Ihr Reiseveranstalter jetzt zahlungsunfähig werden, sind Sie über den Reisesicherungsschein geschützt.
Wir setzen Ihre Ansprüche durch:
Sollte Sie Ihre Ansprüche auf diese Weise nicht durchsetzen können, helfen wir Ihnen gerne.
Wir setzen seit vielen Jahren mit standardisierten und vielfach erprobten Verfahren Ansprüche gegen Reiseunternehmen und Fluggesellschaften erfolgreich durch.
Dabei halten wir Sie mit unserer digitalen Akte stets auf dem Laufenden. Ein- und ausgehende Dokumente stellen wir Ihnen unmittelbar ein. So behalten Sie immer den Überblick und müssen sich die Dokumente nicht in Ihrem E-Mail-Postfach heraussuchen.
Rufen Sie uns unter der genannten Telefonnummer an oder senden uns eine E-Mail. Schicken Sie uns bitte hierzu auch Ihre Reisebestätigung sowie Ihr Aufforderungsschreiben mit. So können wir Ihr Anliegen zügiger bearbeitetn.
Aufgrund der Pandemie bieten wir derzeit keine persönlichen Besprechungstermine in unserer Kanzlei an. Die Besprechungen finden stattdessen per Telefon oder Skype statt.
J A H N RECHTSANWÄLTE
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