Scheidung ohne persönliches Erscheinen?

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Die Scheidung stellt einen höchstpersönlichen Akt dar, ähnlich der Hochzeit. Aus diesem Grund fordert das Familiengericht Ihre direkte Anwesenheit beim Scheidungstermin; eine bloße Vertretung durch einen Rechtsanwalt genügt nicht. In bestimmten Fällen kann jedoch eine Videokonferenz als Alternative zugelassen werden, wodurch ein persönliches Erscheinen im Gerichtssaal entfallen kann und die Scheidung sogar im gesamten online durchgeführt wird. Um Ihnen den Weg bis dahin zu vereinfachen, können Sie hier Ihren Scheidungsantrag online einreichen.

Persönliche Anwesenheit bei Gericht: Warum ist sie so wichtig?

Das Gesetz schreibt vor, dass das Familiengericht beide Ehepartner persönlich anhören muss. Dies dient einer umfassenderen Aufklärung durch das Gericht, welches sich so ein direktes Bild von den Parteien machen kann. Zudem erhalten die Eheleute die Gelegenheit, ihre Sichtweisen und Anliegen zur Scheidung direkt zu äußern.

Für Eltern, die gemeinsame Kinder haben, gibt es zusätzliche Beweggründe für eine persönliche Anhörung. Hierbei wird nicht nur die elterliche Sorge und das Umgangsrecht thematisiert, sondern auch auf bestehende Beratungsangebote hingewiesen, um die fortwährende Verantwortung der Eltern für ihre Kinder zu unterstreichen. Oft genügt es jedoch, im Antrag zu vermerken, dass das Sorgerecht unangetastet bleibt und das Umgangsrecht geregelt ist.

Ist eine Vertretung durch einen Anwalt beim Gerichtstermin möglich?

Auch wenn Sie durch einen Anwalt vertreten sind, müssen Sie persönlich beim Termin erscheinen. Wenn Sie dem Scheidungsantrag Ihres Noch-Ehegatten lediglich zustimmen möchten, bedarf es zwar keines eigenen Anwalts, jedoch ist auch Ihre persönliche Anwesenheit vor Gericht erforderlich und Ihr Erscheinen wird angeordnet.

Ein Anwalt ist nicht in der Lage, die entscheidenden Fragen des Gerichts verlässlich zu beantworten, etwa ob das Trennungsjahr korrekt eingehalten wurde, ob möglicherweise noch Aussichten auf eine Fortsetzung der ehelichen Gemeinschaft bestehen oder ob Sie die Scheidung endgültig wünschen. Diese Fragen sind sehr persönlich und erfordern Ihre direkte Antwort.

Unter welchen Umständen ist eine persönliche Anhörung nicht notwendig?

Obwohl eine Scheidung beide Ehepartner betrifft und normalerweise beide persönlich vor Gericht erscheinen müssen, gibt es bestimmte Situationen, in denen dies nicht notwendig ist.

Verhinderung aus triftigen Gründen

Falls Sie aus nachvollziehbaren Gründen nicht persönlich erscheinen können, muss das Gericht darüber informiert werden, um den Termin möglicherweise zu verschieben. Gerichtstermine finden üblicherweise am Morgen statt, und Sie haben das Recht, bei Ihrem Arbeitgeber eine Freistellung oder Urlaub zu beantragen. Geringes Interesse oder die Angst vor einer langen Anreise gelten jedoch normalerweise nicht als stichhaltige Gründe. Häufige legitime Gründe sind Krankheit oder Bewegungsunfähigkeit. Urlaubspläne sind in der Regel ebenfalls kein ausreichender Grund, um der Anhörung fernzubleiben. Es wird erwartet, dass Sie alle möglichen Maßnahmen ergreifen, um am Termin teilzunehmen.

Getrennte Anhörung zur Gewährleistung des Schutzes

In Fällen, in denen es für die Sicherheit eines Ehepartners notwendig ist, kann eine getrennte Anhörung ohne den anderen Partner angeordnet werden. Dies erfolgt vor allem, um eine durch Konflikte belastete Scheidungssituation zu mildern, besonders wenn häusliche Gewalt eine Rolle spielt. Der Gesetzgeber sieht solche Maßnahmen als notwendig an, um die betroffenen Parteien zu schützen.

Möglichkeit der Anhörung per Videokonferenz

Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Gericht den beteiligten Parteien und ihren Anwälten erlauben, an einem anderen Ort an der mündlichen Verhandlung teilzunehmen und dort juristische Schritte durchzuführen. Diese Voraussetzungen umfassen:

  • einen entsprechenden Antrag durch Ihren Anwalt,
  • eine Übertragung des Geschehens in Echtzeit per Video und Audio in das Gerichtszimmer,
  • die technische Ausstattung aller beteiligten Parteien und ihrer Anwälte, die eine Teilnahme an der Videokonferenz ermöglicht.

Wenn Sie an einer solchen Videokonferenz interessiert sind, ist es ratsam, dies mit Ihrem Anwalt zu besprechen. Ihr Anwalt kann dann die Durchführung der Anhörung per Videokonferenz beim Gericht vorschlagen. Es liegt jedoch im Ermessen des Gerichts, ob es diesem Vorschlag stattgibt oder auf einer Anhörung im Gerichtssaal besteht.

Alles in allem

Die Ängste und Sorgen, vor Gericht zu erscheinen, sind häufig unbegründet. Wenn das zuständige Amtsgericht dann noch eine Anhörung per Video-Konferenz genehmigt, bspw. aufgrund der Einfachheit einer einvernehmlichen Scheidung, verlieren diese Sorgen weiter an Substanz. In einem solchen Fall wird die Scheidung zur bloßen Formalität. Haben Sie zu diesem Thema noch weitere Fragen oder wünschen eine Ersteinschätzung, hinterlassen Sie gern Ihre Anfrage im Kontaktformular. Ich freue mich auf Ihre Nachricht!


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