Wem gehört das Tier nach der Scheidung?

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Schnittstelle zwischen Familienrecht und Tierrecht 

Wem gehört das Tier nach der Scheidung?

Da auf Tiere die Vorschriften über Sachen entsprechend anzuwenden sind, bestimmen sich die Eigentumsverhältnisse an dem Tier nach den Vorschriften über die Hausratsteilung. Entscheidend ist daher, wer die Eigentumsstellung an dem Tier nachweisen kann. Problematisch wird es, wenn die Eheleute das Tier nach der Eheschließung gekauft haben, da es dann dem gemeinsamen Eigentum unterfällt und zwar unabhängig davon, wer den Kaufvertrag unterschrieben hat oder wer beim Kauf anwesend war. Sollte eine Einigung zwischen den Eheleuten nicht zustande kommen, so entscheidet ein Gericht darüber, wem das Tier zugewiesen wird. Neben den Interessen und Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles spielt es eine entscheidende Rolle, wer sich in der Vergangenheit um das Tier gekümmert hat und wer in der Zukunft am besten für das Tier sorgen kann.

Unterhalt für das Tier

Rechtlich stellt der Hund einen Gegenstand des Hausrats dar und ist kein lebendiges Wesen im Sinne des Unterhaltsrechts, sodass man für sein Tier keinen Unterhalt verlangen kann.

Umgangsrecht

Ein Recht auf Umgang mit Tieren besteht grundsätzlich nicht, da sie gesetzlich wie Gegenstände behandelt werden. Ein Umgangsrecht besteht daher nur bei entsprechender Vereinbarung. Diese sollte in den Ehevertrag mit aufgenommen werden.

Im Einzelfall wurde in der Vergangenheit im Rahmen der gerichtlichen Entscheidung Bezug genommen auf tierpsychologische Gutachten, wonach das Wesen und die Gefühle des Hundes mitberücksichtigt werden müssen. Ein Umgangsrecht wurde in diesem Fall bejaht (AG Bad Mergentheim, Beschluss v. 19.12.1996, Az.: 1 F 143/95). Es verbleibt aber grundsätzlich dabei, dass es keinen gesetzlichen Anspruch auf Umgang mit dem Tier gibt.

Jeder Fall bedarf daher einer individuellen Rechtsberatung. Wenden Sie sich gerne jeder Zeit an mich. Ich stehe Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

RAin Sarah Schörghuber


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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