SCHUFA-Datenlöschung, Schadensersatz & Schmerzensgeld durchgesetzt- Erfolg gegen DSL Bank und Intrum Deutschland GmbH

  • 2 Minuten Lesezeit

Für eine betroffene Mandantin setzte die auf SCHUFA-Recht spezialisierte Bankrechtskanzlei Dr. Becker erfolgreich die Löschung eines unberechtigten Negativeintrags bei der SCHUFA Holding AG durch. Rechtsanwältin Dr. Becker erzielte konform der Rechtsprechung des Landgerichts Darmstadt in einem ähnlich gelagerten Verfahren, Aktenzeichen 13 0 116/19, 2.000 Euro Schmerzensgeld für die Mandantin. Außerdem wurden dieser sämtliche Anwaltskosten erstattet.

Das Negativmerkmal zu einer angeblich offenen Forderung der DSL Bank von rund 19.000 Euro war bei der SCHUFA eingetragen worden, da die Bank die getrennt von ihrem Ehemann lebende Mandantin nicht ordnungsgemäß über die erfolgte Kündigung mit Gesamtfälligstellung eines Kredits informiert hatte. Um ihren Ehemann zu unterstützen, hatte die Mandantin den Kredit vor vielen Jahren gemeinschaftlich mit diesem abgeschlossen. Sie unterhielt nun zu ihrem mittlerweile getrennt lebenden Ehemann im Rahmen eines sehr schwierigen Scheidungsverfahrens seit Jahren keinen Kontakt mehr. Der Ehemann hatte der Mandantin zudem fälschlich versichert, er habe sämtliche gemeinsamen Verpflichtungen vor Eintritt in sein privates Insolvenzverfahren samt erlangter Restschuldbefreiung „längst erledigt“.

Generell wirkt sich eine für den Ehepartner erteilte Restschuldbefreiung nach den einschlägigen insolvenzrechtlichen Vorschriften nicht zu Gunsten des mitverpflichteten Ehegatten aus. Dies kann zu äußerst ungerechten Ergebnissen und unangenehmen Überraschungen vor allem bei Trennung und Scheidung von Eheleuten führen.

Nachdem die Ehefrau eher zufällig durch ihre Hausbank von einem Negativeintrag bei der SCHUFA erfahren hatte, beauftragte sie sofort die SCHUFA-Expertin Dr. Becker. In einem Telefonat mit der zum Inkasso beauftragten Intrum Deutschland GmbH erfuhr die Hamburger Anwältin, dass das Kündigungsschreiben der DSL Bank samt Zahlungsaufforderung niemals korrekt zugestellt worden war. Vielmehr ging das hier relevante Einschreiben mit Rückschein mit dem Vermerk „Empfänger unter der angegebenen Adresse nicht zu ermitteln” an die Bank zurück. Ohne jede Rücksichtnahme hatte diese dennoch eine rechtswidrige SCHUFA-MeIdung zu Lasten der nichtsahnenden Mandantin veranlasst, die hierdurch in ihrer allgemeinen Kreditwürdigkeit akut gefährdet wurde. Die Übermittlung falscher Daten an die SCHUFA entgegen der vertraglichen und gesetzlichen Meldevoraussetzungen kam einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung im Sinne des § 826 BGB gleich.

Rechtsanwältin Dr. Becker verdeutlichte dem Inkassounternehmen, dass die Mandantin bei ordnungsgemäßer Zustellung der Kündigung sofort gezahlt hätte, so dass weder Verzugszinsen noch Inkassokosten angefallen wären. Sie drohte druckvoll einstweiligen Rechtsschutz und Unterlassungsansprüche gegenüber allen Beteiligten an. Nach durchgesetzter Löschung des SCHUFA-Eintrags erklärte die Bankrechtsanwältin erfolgreich die Aufrechnung mit sämtlichen fälligen Gegenforderungen der Mandantin.

Nach ständiger Rechtsprechung setzt ein Schmerzensgeld wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in Form informationeller Selbstbestimmung eine gewisse Schwere sowie Erheblichkeit der Verletzung voraus, die sich z. B. in konkreten Folgen eines SCHUFA-Negativeintrags zeigt, insbesondere in der Ablehnung von Kreditanträgen oder einer Kündigungswelle im allgemeinen Geschäftsverkehr. Im Falle einer gerichtlichen Klärung kann die Höhe des Schmerzensgeldes nach § 287 ZPO geschätzt werden.

Idealerweise können SCHUFA-Streitigkeiten wie hier außergerichtlich erledigt werden, da jedes gerichtliche Verfahren in der Regel eine langwierige und kostenträchtige Belastung für Mandanten darstellt.

Autorin: Rechtsanwältin Dr. Ina Becker hat eine wissenschaftliche Dissertation zum Melde- und Auskunftsverfahren sowie Scoring der SCHUFA verfasst. Mit ihrer Hamburger Bankrechtskanzlei unterstützt seit mehr als 20 Jahren bundesweit Unternehmen und Privatpersonen in allen Fragen der Kreditwürdigkeit.  


Foto(s): Rechtsanwältin Dr. Ina Becker

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Dr. Ina Becker

Beiträge zum Thema