Sexualstrafrecht - Opferanwalt Kostenübernahme - LG-Bezirk Augsburg

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Sie sind Opfer einer Sexualstraftat geworden?

Häufig erfolgen Anzeigen von Sexualstraftaten nicht durch den Betroffenen, sondern durch Angehörige, wie den Eltern oder anderen Personen, z.B. Nachbarn. Als Opfer sollten Sie daher unbedingt frühzeitig einen erfahrenen Opferanwalt konsultieren. Dieser ist auch bei der Erstattung der Strafanzeige behilflich, etwa durch Begleitung bei der Vernehmung bei der Kriminalpolizei. Oft sind es Schwierigkeiten im Ausdruck oder der Formulierung des Opfers, die dazu führen können, dass die Aussage bei einer Vernehmung durch den Ermittlungsrichter anders ausfällt oder anders gedeutet wird. Nicht selten führt dies dazu, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellt oder das Gericht bei erfolgter Anklage die Eröffnung des Verfahrens ablehnt. Dies kann durch frühzeitige Konsultierung eines Opferanwalts vermieden werden.

Der Opferanwalt führt auch Verhandlungen im Wege des Täter-Opfer-Ausgleichs für Sie durch. Wenn der Tatvorwurf eine Vergewaltigung ist, steht für den Täter eine Strafandrohung von mindestens zwei Jahren im Raum. Die Strafanzeige führt hier sehr oft dazu, dass der Täter - soweit nicht Erkenntnisse für das Vortäuschen einer Straftat vorliegen, was praktisch fast nie der Fall ist - aufgrund von Fluchtgefahr in Untersuchungshaft genommen wird.

Betroffene, die sich Drohungen für Leib oder Leben ausgesetzt sehen, steht die Möglichkeit der Teilnahme an einem Opferschutzprogramm zu. Auch hierüber wird der Opferanwalt Sie beraten.

Die Opferschutzorganisation „Weisser Ring" bietet Opfern neben einer kostenlosen Erstberatung durch einen Anwalt auch psychologische Erstbetreuung an. Diese unterliegen der beruflichen Schweigepflicht.

Der Autor ist seit über 10 Jahren im Opferrecht und der Verteidigung von Sexualstraftaten tätig. Er hat einen Fachanwaltskurs im Strafrecht erfolgreich absolviert.


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