Solen AG / Payom Solar AG: Dr. Späth & Partner fordert von Berater der Emittentin Verzicht auf Kandidatur
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In Sachen Solen AG (vormals Payom Solar AG) hat die Berliner Rechtsanwaltskanzlei Dr. Späth & Partner Herrn Rechtsanwalt Dr. Kuthe aus Köln aufgefordert, seine Kandidatur in der am 19.08.2013 anstehenden Gläubigerversammlung als gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger zurückzuziehen. Denn als Berater der Emittentin ist er in einem offensichtlichen Interessenkonflikt.
Ungeachtet des finanziellen Zusammenbruchs der Solen AG versucht deren Unternehmensleitung immer noch, die Anleihebesitzer weiter auszunehmen. Ein weiterer Versuch in diese Richtung soll am 19.08.2013 unternommen werden. Dann soll laut Bekanntmachung des Insolvenzgerichts Herr Rechtsanwalt Dr. Thorsten Kuthe (Kanzlei Heuking Kühn Lüer, Köln) zum gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger gewählt werden, - trotz eines offensichtlichen Interessenkonflikts. Denn Herr Dr. Kuthe ist ausgewiesener Interessenvertreter der Solen AG. Er hat das Unternehmen maßgeblich bei der Anleiheemission beraten und vertrat die Solen AG erst kürzlich bei einer Auseinandersetzung mindestens mit einem Anleihegläubiger über Rechte aus der Anleihe.
Es wird mithin immer offensichtlicher: Wenn die Anleihegläubiger sich nicht organisieren und ihre Interessen offensiv sichern, werden die erlittenen Verluste nur noch weiter verschlimmert und etwaige Schadensersatzansprüche der Anleihebesitzer gegen die Unternehmensleitung verschleiert. Denn die übrigen Kontrollinstanzen wie z.B. Insolvenzverwalter, Insolvenzgericht oder Berufsethik der Rechtsanwälte greifen nicht.
Daher sind alle Anleihegläubiger der Solen AG / Payom Solar AG aufgerufen, uns mit der Ausübung ihrer Stimmrechte anlässlich der Gläubigerversammlungen am 19. und 20. August 2013 zu betrauen. Diese Stimmrechtsvertretung ist kostenlos. So werden wir verhindern können, dass die Solen AG die Anleihegläubiger nochmals täuscht und für die Anleihebesitzer einen Vertreter bestellt, der seine Loyalität der Emittentin schuldet, und nicht den Anleihegläubigern.
Wenn Sie uns mit der kostenlosen Stimmrechtsausübung beauftragen möchten, so senden Sie uns bitte schnellstmöglich einen besonderen Nachweis ihrer Depot führenden Bank über Ihre Anleiheinhaberschaft mitsamt Vermerk, dass Ihre Anleihen bis zum Ablauf des 20.08.2013 gesperrt sind (Sperrvermerk). Wir benötigen zudem eine ausgefüllte Stimmrechtsvollmacht. Diese können Sie abrufen auf der Webseite der Solen AG unter
http://www.solen-ag.de/glaeubigerversammlung-1982013.html
dort die Datei
Solen AG GV Anleihe 2011-2012 19_8_2013 - Vollmacht an Dritte.pdf
Die Unterlagen können Sie uns gerne vorab per Fax oder E-Mail senden. Bei Fragen können Sie sich natürlich auch jederzeit telefonisch an uns wenden.
Über uns:
Die bundesweit tätige Rechtsanwaltskanzlei Dr. Späth & Partner aus Berlin ist bereits seit über 10 Jahren erfolgreich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Die Kanzlei ist insbesondere mit Anleihen und der gebündelten Vertretung von Anleihebesitzern, wie im Fall Solen AG bestens vertraut (z. B. Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West, DM Beteiligungen AG, First Real Estate, Global Swiss Capital AG, Solar Millenium, BKN biostrom, DEIKON GmbH, WGF AG; SiC Processing GmbH, Windreich, Solar World AG, Centrosolar). Bereits über 1000 Anleihe-Anleger, die Verluste mit Anleihen erlitten haben, wurden von uns erfolgreich vertreten. Wir vertreten Anleihebesitzer im Insolvenzverfahren und setzen Prospekthaftungsansprüche durch. Wir übernehmen zudem Deckungsanfragen bei etwaigen Rechtsschutzversicherern. Grundlage der Vergütung ist eine Pauschale oder das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, sodass die Kosten transparent sind. Stimmrechtsvertretungen in Gläubigerversammlungen übernehmen wir kostenlos.
Kontakt:
Rechtsanwalt Dr. Marc Liebscher, LL.M. (Washington, D.C.)
Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte
Kurfürstendamm 102, 10711 Berlin
liebscher@dr-spaeth.com
Tel.: 0049 / (0) 30 88 70 16 17, Fax: 0049 / (0) 30 88 72 94 61
www.dr-spaeth.com
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